Lesbische Mütter sollen in Zukunft bereits von Geburt an das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder übernehmen können.

Dazu hat Christine Lambrecht, Justizministerin des Bundes, einen Gesetzesentwurf zur Reform des Abstimmungsrechts in die Ressortabstimmung gegeben, über den die „Welt“ in der Ausgabe für Freitag berichtet. Die SPD-Politikerin sagte gegenüber der Zeitung, dass dies ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls sei.

Nach der bisherigen Rechtslage kann das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation geraten, wenn der Gebärmutter etwas zustoßen sollte, solange, bis das Verfahren zur Adoption durch die Partnerin noch hängig ist. Die Justizministerin will damit verhindern, dass in einem solchen Fall Kinder, weil es sich beim Erzeuger um einen anonymen Samenspender handelt, ohne Elternteil dastehen. Aus diesem Grund sollten auch lesbische Paare bereits zu Beginn Eltern sein und das gemeinsame Sorgerecht übernehmen dürfen. Sie hat klargestellt, dass diese Regelung nicht gelte, wenn es einen Vater geben würde und dieser seine Rolle als Elternteil übernehmen wolle. In diesem Fall müsste er jedoch die Mutterschaft der anderen Frau zuerst anfechten. Wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren werde, unabhängig davon, ob diese hetero- oder homosexueller sei, gelte zunächst nicht der biologische Vater, sondern der Ehepartner als rechtlicher Elternteil. Die Entscheidung müsse bei dieser Konstellation immer das Gericht entscheiden. Die SPD-Politikerin lehnt die Mehrelternschaft von mehr als zwei Personen ab und führt weiter aus, die Partnerschaft von Erwachsenen könnten in die Brüche gehen, Kinder jedoch würden Klarheit und Sicherheit brauchen, wer ihre Eltern sind.

Christine Lambrecht verteidigte sich gegen Kritik, dass sie die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform in Bezug auf das Unterhaltsrecht bislang noch nicht vorgelegt habe und sagte, dass dies in der restlichen Zeit dieser Legislaturperiode nicht zu schaffen wäre, da eine sehr umfassende Reform notwendig sei. Die Justizministerin sagte weiter, in Nachtrennungsfamilien würde das Problem darin bestehen, dass immer nur eine bestimmte Summe zu verteilen wäre. Das Geld könnte nicht vermehrt werden, jedoch wäre zu überlegen, ob es nicht schlaue Möglichkeiten geben würde, die Situation der Trennung beispielsweise im Steuerrecht abzubilden, zum Beispiel mit einem Bonus, welcher die besonderen Belastungen berücksichtigt oder einer neuen Steuerklasse für getrennte Erziehende.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile