Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz für „eine bessere Klarstellung zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus“ verabschiedet.

SPD und Union haben den Antrag angenommen, AfD und die Linken haben den Gesetzesentwurf abgelehnt. Grüne und FDP haben sich der Stimme enthalten.

Der Gesetzentwurf fordert die Einführung von einer Meldepflicht durch die Anbieter respektive Inhaber von sozialen Netzwerken. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung und Verankerung als „Netzwerk-Durchsetzungsgesetz“.

Die Betreiber von sozialen Netzwerken sollen durch das neue Gesetz dazu verpflichtet werden, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Erfasst werden sollen Inhalte, welche eindeutig auf die Erfüllung einer Straftat hinweisen sowie eine Gefahr in Bezug auf die Meinungsfreiheit auf Social Media darstellen könnten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Katalog von rechtswidrigen Inhalten anhand dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz um die Straftat durch die Verunglimpfung mit der Erinnerung an eine verstorbene Person zu ergänzen. Ausschlaggebend hierfür war der Tod des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. Dieses traurige Ereignis und die Erfahrung daraus haben gezeigt, wie stark sich der Einfluss von Social Media auf Hetzen gegen Menschen auswirkt. Gleichzeitig soll die Zugänglichkeit von Inhalten mit Kinderpornographie geregelt werden.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile