Bei der Bundespolizei wurde seit dem Frühjahr 2020 bei mindestens 423 Beamten eine Coronainfektion festgestellt, die sich diese nachweislich im Dienst zugezogen hatten.

Die Zahl von mindestens 423 im Dienst infizierten Bundespolizisten nannte das Bundesinnenministerium als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete am Donnerstag (21. Januar 2021) davon. Nach GdP-Angaben (Gewerkschaft der Polizei) sind von den 50.000 Bundespolizisten im Januar 2021 rund 0,9 % infiziert.

Das Ansteckungsrisiko für Bundespolizisten ist während eines harten Lockdowns grundsätzlich sehr hoch. Sie sind verpflichtet, Maskenverweigerer zu kontrollieren und bei ihren Einsätzen Gegner von Corona-Maßnahmen bei deren Demonstrationen zu disziplinieren, wobei es sehr oft zu direktem Körperkontakt kommt. Das Ministerium schreibt auf die FDP-Anfrage auch, dass keine dieser Erkrankungen eine Einstufung als Dienstunfall erhielt. Das wäre allerdings wünschenswert, weil von dieser Einstufung Pensionsansprüche der Beamten abhängen. Daher fordert die GdP inzwischen grundsätzlich die Anerkennung von Coronainfektionen im Dienst als Dienstunfall. Dem stimmt Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, grundsätzlich zu. Kuhle hatte die betreffende Kleine Anfrage gestellt. Er verlangte Rechtssicherheit für die im Dienst erkrankten Polizisten. Bislang, so Kuhle, müsse der an Covid-19 erkrankte Beamte seinem Dienstherrn nachweisen, dass die Infektion im Dienst erfolgt sei. Dieser Nachweis sei schwierig bis nahezu unmöglich. Auf diese Weise finde die Durchsetzung von Corona-Maßnahmen zulasten der Gesundheit von Beamten statt.

Der FDP-Politiker fordert auch eine Ausweitung der Testmöglichkeiten für Polizisten durch Bund und Länder. Immerhin bestehe die Gefahr der gegenseitigen Ansteckungen von Beamten. Die GdP fordert ihrerseits, angesichts wiederum verschärfter Corona-Auflagen den Polizisten deutlich früher als bisher geplant die Schutzimpfung gegen Corona anzubieten. Auf der Prioritätenliste tauchen sie erst an zweiter bis dritter Stelle (je nach Einsatzgebiet) auf. Die Beamten müssten jedoch bei Einsätzen ihren Kopf hinhalten. Hierzu brauche man gesunde Einsatzkräfte, so der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf, der für den Bereich der Bundespolizei zuständig ist. Polizisten stünden ebenso wie die Pflegekräfte mit vielen und möglicherweise infizierten Menschen in direktem Kontakt. Ihre Gleichstellung mit dem Pflegepersonal sei daher mehr als gerecht. Der Rang auf der Impfliste der Regierung sei daher absolut unverständlich, so Roßkopf.

Redaktion poppress.de, A-055824