Den vorliegenden Entwurf zum Jahressteuergesetz aus dem Bundesfinanzministerium haben die großen Wirtschaftsverbände zum Anlass für Kritik genommen

Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ folgend haben insgesamt acht Wirtschaftsverbände den vorliegenden Entwurf kritisiert. Unter den Wirtschaftsverbänden befinden sich namhafte Organisationen, wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Bankenverband und der Bundesverband der Industrie (BDI). Ein Vorwurf bezieht sich auf Befürchtungen, das Ministerium plant, den Unternehmen vorzuschreiben, wie sie zukünftig ihre digitale Buchhaltung zu gestalten haben.

Es gibt in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsverbände, auf die sich die Zeitung beruft. Es erfolgt der „dringende Ratschlag“ an das Ministerium, von dem geplanten Vorhaben in der aktuell dargelegten Form Abstand zu nehmen. Besonders kritisiert werden die Pläne des Ministeriums, den Paragraf 147b der Abgabenordnung in seiner jetzigen Form zu ändern. Ziel der Neuordnung ist eine Vereinheitlichung der Speicherung und des Exportes von digitalen Unterlagen. Nutznießer wären die Finanzämter, die aufgrund vereinheitlichter Unterlagen einen geringeren Arbeitsaufwand hätten. Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht vor, dass in der bisherigen Rechtslage das Einlesen, Verarbeiten und Überprüfen der Daten sehr aufwendig ist. Die geplante Gesetzesänderung lehnen die Verbände in ihrer Stellungnahme ab. Die betroffenen Unternehmen befürchten, dass mit der geplanten Umstellung des Ministeriums Kosten in Milliardenhöhe auf sie zukommen werden. Das sei umso schlimmer in einer Zeit, in der die meisten Unternehmen von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind. Für großen Unmut bei den Verbänden sorgt zusätzlich, dass die vorgelegten Pläne unklar ausgestaltet sind. Es findet sich in dem Gesetzesentwurf keine klare Aussage, wie künftig der Umgang mit den digitalen Daten erfolgt. Das Bundesfinanzministerium plant im Zusammenhang mit der vorgelegten Gesetzesänderung, die Einzelheiten zur Datenregelung erst anschließend in einer Rechtsverordnung regeln zu wollen. Das hat für das Ministerium den Vorteil, dass in diesem Fall nur die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Aus der Stellungnahme der Verbände geht hervor, „Wenn man die geplanten Veränderungen konsequent verfolgt, führt das Vorhaben des Ministeriums dazu, dass am Ende Unternehmen aller Größen, Branchen und Rechtsformen nur noch über ein einziges digitales Buchhaltungs- beziehungsweise Archivsystem verfügen dürfen, ganz nach den Vorgaben des Finanzamtes“. Hier sehen die kritisierenden Verbände „eine ganz erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, weil es sich bei dem Gesetzentwurf um ein einschneidendes Projekt handelt“.

Redaktion poppress.de, Adlerflug