Wegen des geplanten Lieferkettengesetzes erhebt Arbeitgeberpräsident Kramer Vorwürfe gegen Entwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil.

Die Gesetzespläne der Minister sind nach Auffassung des Präsidenten der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer „weltfremd“, erklärte er in der Donnerstagsausgabe des „Handelsblatt“. Die Vorgehensweise auf dem Weg zu einer Gesetzesvorlage bewege sich „an der Grenze zur Unseriösität“. Wer ein solches Projekt vorantreibe, der habe „entweder keine Ahnung von unternehmerischen Abläufen“ oder handele „wider besseren Wissen“.

Mit dem Lieferkettengesetz soll sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht Vorprodukte von ausländischen Zulieferern beziehen, deren Herstellung unter Verstoß gegen Menschenrechte erfolgte. Die Auseinandersetzungen um das Lieferkettengesetz beziehen sich insbesondere auf geplante Haftungsregelungen. Nach den bisherigen Plänen der Minister soll die Möglichkeit zu zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen geschaffen werden, welche ihre Sorgfaltspflicht in Menschenrechtsfragen vernachlässigen. Anders als zunächst in Betracht gezogen, sollen Verantwortliche von deutschen Unternehmen jedoch nicht strafrechtlich belangt werden.

Der BDA-Präsident beharrt gleichwohl auf seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Lieferkettengesetz. Falls sein Unternehmen, so Kramer, aufgrund überzogener Zivilklagen für Sachverhalte, die er als Unternehmer nicht beeinflussen könne, in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werde, dann sei dies doch mit einer strafrechtlichen Sanktion vergleichbar.

Der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände betont, dass seiner Auffassung nach Unternehmen nicht für das Verhalten von Lieferanten ihrer Zulieferer zur Verantwortung gezogen werden könnten. Sorgen macht sich Ingo Kramer in erster Linie um mittelständische Unternehmen. Der Bundesentwicklungsminister habe eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in den Entwicklungsländern trotz „all seiner Amtsautorität“ nicht zustande gebracht. Derselbe Minister, so Kramer, präsentiere nun die Idee, dass zum Beispiel ein im Sauerland ansässiger Mittelständler dies besser bewerkstelligen könne. Das, meint der Arbeitgeber-Präsident, empfinde er „mit Verlaub: absurd“.

Kramer äußerte sich auch zu seiner vor wenigen Tagen erklärten Absicht, sein Amt als BDA-Präsident bereits auf der nächsten BDA-Mitgliederversammlung im November 2020 und damit über ein Jahr vor Ablauf der vorgesehenen Amtszeit aufgeben zu wollen. Er weist die Vermutung zurück, dass sein vorzeitiger Amtsverzicht auf Enttäuschung über eine „unternehmensfeindliche“ Politik zurückzuführen sei. Vielmehr wolle er seinem Nachfolger hinreichend Zeit für die Einarbeitung in das Präsidentenamt verschaffen. So werde es seinem Nachfolger leichter fallen, sich aktiv an der Diskussion über die Schwerpunkte der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu beteiligen.

Redaktion poppress.de, A. Camus