Heinz-Peter Meidinger rechnet damit, dass nach den Ferien infizierte Lehrer klagen werden. Dabei gehe es um mangelnde Schutzmaßnahmen.

Der Verbandspräsident der Lehrer geht davon aus, dass auf die Länder weitreichende Klagen von Seiten der Lehrer zukommen. Jene, die sich aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen während des Unterrichts infiziert hätten, würden mit Sicherheit klagen. Meidinger führte weiter aus, er stelle sich vor, dass Lehrerinnen und Lehrer, die an Corona erkranken, gegen ihre Länder als Dienstherren vorgehen werden. Dies sei dann der Fall, wenn die Kultusminister wieder den normalen Schulbetrieb einführten, aber nicht die allgemeinen Sicherheits- und Abstandsregeln einzuhalten seien, so der Verbandspräsident gegenüber dem Magazin Focus weiter. Auch die GEW, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, sieht das Recht von Seiten der Länder durch ein solches Vorhaben gebrochen.

Volker Busch geht davon aus, dass es bei den Lehrern zu Corona-Erkrankungen und nach den Ferien zu entsprechenden Klagen kommen wird. Busch ist Rechtsschutz-Experte der GEW. Busch sieht die Fürsorgepflicht des Staats verletzt. Auch andere Juristen sind derselben Ansicht. Unter ihnen Rolf Brinktrine, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg.

Er halte es für möglich und wahrscheinlich, dass sich die Lehrer gegen die Länder als deren Dienstherren auflehnen würden. Dabei gehe es dann vor Gericht um Amtshaftungs- und Schadensersatz-Ansprüche von Seiten der Beamten gegenüber dem Dienstherren, so der Experte gegenüber dem Focus. Außerdem sei es durchaus denkbar, dass die Gerichte die dienstherrlichen Weisungen einstuften als eine fahrlässige Körperverletzung.

Redaktion poppress.de, A & Omega