Wenn man es genau nimmt – und ein Verwaltungsrichter tut das naturgemäß – dann lässt sich an den deutschen Klimagesetzen eigentlich nicht viel rütteln. Andreas Korbmacher, der das Bundesverwaltungsgericht leitet, betont nachdrücklich, es komme darauf an, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich im Klimaschutzprogramm enthalten sind. „Das ist keine neue Latte, die wir da legen – die Beschlüsse sind gefasst und gelten“, lässt er wissen und nimmt Bezug auf das Urteil vom Januar. Interessanterweise sieht Korbmacher auch in den aktuellen Plänen der Bundesregierung keine echten Abschwächungen, auch wenn der Klimarat in seinem Bericht durchaus Unschärfen betont. Prognosen, so gibt Korbmacher zu bedenken, hätten immer eine Prise Unsicherheit, was im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele nicht ganz unwichtig ist.
Beim sogenannten Putenurteil misst er den Dingen eine gewisse Ambivalenz bei: Das Urteil richte sich nicht per se gegen die Massentierhaltung. Dennoch, Länder, die Tierschutzverbänden das Klagerecht einräumen, tun das mit politischer Absicht: „Damit schaffen sie neue Wege, den Tierschutz per Klage zu stärken.“ Es war nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das jüngst die Standards in der industriellen Putenmast für unzureichend erklärt hat – das ist durchaus ein Paukenschlag.
Was die großen europäischen Pläne betrifft, Naturräume wiederherzustellen, gibt sich Korbmacher nachdenklich: Die EU habe mit ihrer neuen Naturschutzgesetzgebung einen sehr hohen Standard gesetzt, der Infrastrukturprojekte künftig eher erschweren könnte. Für Bund, Länder und Kommunen bedeute das gewaltige Herausforderungen – bürokratisch wie finanziell sowieso. Zwischen all den Vorschriften, politischen Zielen und Kompromissen verlieren sich manchmal die klaren Linien – aber an der Verantwortung gegenüber Klima, Tieren und Natur, so Korbmacher, ändert das erst einmal nichts.
Die Scheu vor scharfen Worten legt Andreas Korbmacher nicht an den Tag: Er erinnert die Bundesregierung klar an ihre rechtlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz. Interessanterweise sieht er trotz Kritik des Expertenrats keine mutwilligen Rückschritte in der Klimapolitik, auch wenn Prognosen per se immer ein gewisses Risiko bergen. Aktuelle Entscheidungen wie das Putenurteil und die neuen EU-Naturschutzgesetze machen jedoch deutlich, wie sehr politische Ziele, rechtliche Vorgaben und der praktische Alltag aufeinanderprallen – und wie viel Nachjustierung und Ressourcen notwendig sein werden, um allen Bereichen gerecht zu werden.
NEU: Nach aktuellen Recherchen (Stand Juni 2024) steht die Bundesregierung weiter in der Kritik, weil die Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaziele als lückenhaft gelten. In Berlin wurde jüngst darüber debattiert, ob ein neues Klimasofortprogramm nötig ist, da laut Experten von Agora Energiewende und DUH das aktuelle Programm die gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Einsparungen bis 2030 nicht gewährleisten könne. Die EU-Richtlinie zur Wiederherstellung der Natur sorgt zudem in Teilen der Wirtschaft für Unruhe, da viele Unternehmen Mehrkosten und Umsetzungsprobleme befürchten – die deutsche Politik steht demnach an einem neuralgischen Punkt zwischen EU-Auflagen, eigenem Recht und gesellschaftlichen Erwartungen.