SPD kritisiert Gesetzentwurf zur Kompensation von Regressansprüchen aufgrund von Corona abgesagter Kultur- und Sportveranstaltungen mittels Gutscheinen.

Am kommenden Mittwoch wird im Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der die Regressansprüche für abgesagte Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie im Bereich Kultur und Sport regelt. Zur Existenzsicherung von Veranstaltern soll das Verbrauchergesetz abgeändert werden, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Statt einem Recht auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bei abgesagten Events, haben Kunden nur noch ein Anrecht auf die Ausgabe von Gutscheinen. Voraussetzung dafür ist die erfolgte Absage aufgrund der Einschränkungen der Corona-Maßnahmen. Der Kauf des Tickets für das Event muss allerdings vor dem 8. März 2020 erfolgt sein. Der Gesetzentwurf sieht eine Notfallregelung vor, die nur bei existenziellen Gefährdungen eine Rückerstattung der bezahlten Eintrittsgelder erlaubt. Innerhalb der Regierungskoalition sind Teile des Gesetzes umstritten. Die SPD fordert unter anderem eine exakte Regelung der Schlichtung bei Streitfällen. Die Definition des Begriffs „Härtefall“ lässt einen großen Interpretationsspielraum offen, der zu einer Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Veranstaltern und Kunden führen wird. Zur Vermeidung von zeitaufwendigen Konflikten oder einer gerichtlichen Austragung, schlägt die SPD-Politikerin Eva Högl in Vertretung der SPD-Bundestagsfraktion, die Schaffung einer Schlichtungsstelle vor. Die sogenannten Härtefälle könnten auf diese Weise ohne großen bürokratischen Aufwand aus der Welt geschafft werden, befindet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Eine Schlichtungsstelle biete darüber hinaus den Vorteil, dass es einen kompetenten Ansprechpartner für die Kunden gebe, der als Informationsinstanz dienen könne. Die SPD nimmt für sich in Anspruch, die Härtefallregelung in dem Gesetzentwurf festgeschrieben zu haben. Wir sind damit den Verbrauchern entgegengekommen, die sich aus finanziellen Gründen eine Gutscheinlösung nicht leisten könnten. Den Appell an die Käufer, ihren Eintritt gar als Spende an die Kultur- und Sportveranstalter abzuschreiben, verkennt die Realitäten. Es gibt viele Haushalte, für die ein solches Vorgehen nicht infrage kommt, so die SPD-Vizefraktionschefin. Da muss es möglich sein, sein Geld auch wieder auf das Konto zurücküberwiesen zu bekommen. Die Ausgabe von Gutscheinen anstatt der Rückerstattung wurde vom Kabinett Anfang April gestattet, um die Insolvenz von Veranstaltern im Kultur- und Sportbereich zu verhindern. Damit setzte die Bundesregierung eine Verbraucherschutzregelung außer Kraft, die dem Käufer von Eventkarten eine Rückzahlung bei der Absage der Veranstaltung garantiert. Das generelle Verbot von Veranstaltungen infolge der Corona-Maßnahmen, hätte gemäß der geltenden Rechtsprechung zu einer Rückerstattungspflicht geführt, die das liquide Kapital der meisten Veranstalter überfordert hätte. Als Ausweg wurde ein Gutscheinlösung verabschiedet, die den Veranstaltern die Option der Ausstellung von Gutscheinen anstelle einer finanziellen Kompensation ermöglicht. Die Laufzeit der Gutscheine wurde bis Ende 2021 festgeschrieben. Der Geltungsbereich der Regelung umfasst alle Events auf dem Sektor Kultur, Sport und Freizeit und kann auch von Museen, Theatern, Freizeitparks, Kinos und Fitnessstudios in Anspruch genommen werden. Veranstaltungen, die der beruflichen Fortbildung dienen, sowie Seminare, Fachmessen oder Kongresse werden nicht durch den Geltungsbereich der Gutscheinlösung abgedeckt. Diese Veranstaltungen fallen aufgrund der Höhe ihrer anfallenden Kosten nicht unter die Gutscheinlösung, heißt es in dem Gesetzentwurf der dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vorliegt. Für Freiberufler, Selbständige oder Kleinunternehmer könne das Wegfallen der bisherigen Entschädigungsregelungen zu einer existenziellen Gefährdung führen. Deshalb sei für diese Spezialfälle weiterhin nur eine Kompensation durch die monetäre Rückerstattung vorgesehen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix