Ab kommender Woche gilt Maskenpflicht: Verkehrsbetriebe setzen vorrangig auf die Einsicht der Verkehrsmittel-Nutzer und auf freiwilliges Maskentragen.

Ein Vertreter der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal „Watson“, dass man die Maskenpflicht-Einhaltung nicht kontrollieren werde. Auch werde es in den LVB-Verkehrsmitteln bei Verstößen keine harten Maßnahmen geben. Als Begründung führte der LVB-Sprecher an, dass nach den bisherigen Beobachtungen der LVB die am öffentlichen Nahverkehr teilnehmenden Fahrgäste die im Freistaat Sachsen ohnehin schon geltende Maskenpflicht fast ausnahmslos beachteten.

Für die Berliner Verkehrsgemeinschaft (BVG) äußerte sich eine Sprecherin dahingehend, dass man die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken für eine „gute Sache“ halte. Allerdings sollen gegenüber BVG-Fahrgästen keine Beförderungsverbote ausgesprochen werden, falls sie sich nicht an die Maskenpflicht hielten. Jedoch rufe man die Fahrgäste zur Einhaltung der Maskenpflicht auf.

Seitens des HVV (Hamburger Verkehrsverbund) verlautete, dass während der Einführungsphase der Masken vorrangig auf die Aufklärung von Fahrgästen gesetzt werde. Wenn Fahrgäste, die während der ersten Umsetzungsphase auf die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske hingewiesen wurden, eine grundsätzliche Einsicht zeigten, dann wolle man diese Personen nicht aus HVV-Fahrzeugen oder Haltestellen-Bereichen verweisen.

Auch die Düsseldorfer Rheinbahn legt ihren Aktivitätsschwerpunkt auf die Information von Fahrgästen über die Gesichtsmaskenpflicht. Eine Rheinbahn-Sprecherin wies ergänzend darauf hin, dass die Rheinbahn derzeit Masken an Fahrgäste ausgebe, die nicht über einen eigenen Mund-Nasen-Schutz verfügen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Rheinbahn-Masken sei allerdings begrenzt.

Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) wird Fahrgäste ansprechen, die keine Gesichtsmaske tragen, und zudem über Durchsagen in den Fahrzeugen um eine Bedeckung von Nase und Mund bitten. Die Erfüllung der Maskenpflicht sei auch durch Nutzung eines Schals oder das Hochziehen eines T-Shirts möglich. Der VBN-Sprecher stellte klar, dass man auch bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht niemanden von der Fahrgastbeförderung ausschließen dürfe.

Beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) herrscht einige Zuversicht, dass sich die Beachtung der Gesichtsmaskenpflicht „schnell einspielen“ werde. Sollte jemand der Maskenpflicht nicht nachkommen, so werde ihn das VVS-Personal auf die Landesverordnung ansprechen und dementsprechend aufklären.

Auch in der bayerischen Landeshauptstadt München liegt die Priorität auf der Information von Fahrgästen über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Für den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) erklärte eine Sprecherin, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht durch die Behörden, speziell durch die Polizei sichergestellt werde. Man richte seitens des MVV einen Appell an das eigenverantwortliche Handeln der Fahrgäste. Fahrgäste ohne einen Mund-Nasen-Schutz dürfe allerdings, so die MVV-Sprecherin, die Beförderung verweigert werden. Das Fahrpersonal könne daher Fahrgäste ohne Gesichtsmaske aus dem Fahrzeug verweisen. Die MVV-Fahrer seien befugt, im Einzelfall alleinverantwortlich über die Einschaltung der Polizei zu entscheiden.

Redaktion poppress.de, A. Camus