Die eigentlich für den Dienstag geplante Präsentation des aktuellen Verfassungsschutzberichts wird von einer Auseinandersetzung im die Nennung der AfD überlagert.

Die Vorstellung des Berichts war am Montagabend überraschend abgesagt worden, ohne dass Gründe hierfür genannt worden wären. Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Minister Horst Seehofer (CSU) soll, wie es in einem Medienbericht hieß, im Vorfeld Versuche unternommen haben, die Auflistung der AfD-Gliederungen „Flügel“ und „Junge Alternative“ (JA) im Verfassungsschutzbericht 2019 zu verhindern.

Jedoch hat sich mittlerweile das Bundesamt für Verfassungsschutz durchgesetzt, wie die im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zusammengefassten Tageszeitungen berichten. Der „Flügel“ und die JA werden in der jetzt finalen Version des Berichtes als „Verdachtsfälle“ im Bereich des Rechtsextremismus genannt.

Das Innenministerium hatte am 4. November 2019 in einem Schreiben an den Verfassungsschutz vorgeschlagen, es solle im neuen Bericht kein eigenes Kapitel zu Verdachtsfällen geben. Die JA und der „Flügel“ sollten nur aufgelistet werden, wenn sie bis dahin gesichert als rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft worden seien. Das war beim „Flügel“ aber erst im März 2020 der Fall, also nach dem Berichtszeitraum. Der Verfassungsschutz machte daraufhin in seinem Antwortschreiben vom 10. Dezember 2019 Druck, die JA und den Flügel zu nennen. Die Begründung ist bemerkenswert: Andernfalls werde es „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit“ erregen. Das zeige unter anderem bereits das starke Echo, das schon die Benennung des „Flügels“ als Verdachtsfall verursacht habe. Dieser vertrauliche Schriftwechsel zwischen Ministerium und Bundesamt ist ein Teil zweier Eilklagen der „Alternative für Deutschland“ gegen das Innenministerium. Die Partei wollte mit der Klage die Nennung sowohl ihrer Organisationen als auch ihrer von den Behörden angenommennen Mitgliederstärke – 7.000 beim „Flügel“, 1.000 in der JA – verbieten lassen. Sie scheiterte damit aberg aber am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin.

Redaktion poppress.de, A-1010413