Im Jahr 2020 reisten bis Oktober über 1.500 Migranten illegal aus Skandinavien in die Bundesrepublik ein.

Die in Skandinavien registrierten Migranten nutzen bei ihrer illegalen Einreise entweder die Landroute über Dänemark oder mit der Fähre über Schweden, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren. Die Flüchtlinge mit vorwiegend afghanischer oder irakischer Staatsbürgerschaft, entziehen sich der verbindlichen Festlegung des Aufenthaltsortes nach der EU-Vereinbarung.
Trotz der Zuweisung der Aufenthaltsländer, gibt es innerhalb der EU ein zunehmendes Problem mit Sekundärmigration, betont Mathias Middelberg, Innenexperte der Union. Deutschland gehört zu den bevorzugten Zielen der Migranten, welche die behördlichen Vorgaben ignorieren und versuchen mit Hilfe illegaler Mittel doch noch ihr bevorzugtes Aufnahmeland zu erreichen. Wir können nicht länger die Augen vor diesem Problem verschließen, fordert der Unionspolitiker. Die Zuweisung muss absolut verbindlich erfolgen, dies bedeutet, dass auch Sozialleistungen nur durch das offizielle Aufenthaltsland geleistet werden dürfen. Für Migranten, die versuchen sich dem Verteilungssystem zu entziehen, darf es keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung mehr in einem anderen Land geben.
Der Staatsekretär im Innenministerium, Stephan Meyer (CSU), definiert die Problemlage übereinstimmend. Das Verteilungssystem innerhalb der EU ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und muss auch effektiv umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Rücknahme illegaler Migranten durch die zugewiesenen Aufenthaltsländer, erklärt der Vertreter des Innenministeriums.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigte auf Anfrage, dass in den ersten sechs Monaten dieses Jahres rund 13.000 illegale Migranten in Deutschland von den Polizeibehörden aufgegriffen wurden. Für diese Personen wurden Übernahmeersuche an die entsprechenden Herkunftsländer innerhalb der EU gestellt. Die meisten illegalen Migranten kamen dabei aus Frankreich, Italien und Griechenland. Mit 9,2 Prozent folgt bereits Schweden, so die Statistiker. Ende Juni befanden sich insgesamt 28.292 Migranten in der Bundesrepublik, die einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugeteilt waren, so das Bundesinnenministerium. Das anstehende Asylverfahren wird durch das Erstaufnahmeland geregelt. Allerdings gibt es eine Ausnahme, welche die Vereinbarungen der EU-Mitgliedsstaaten unterlaufe, betont Meyer. Falls das Übernahmeersuchen nach 6 Monaten nicht umgesetzt ist, besitzen die Migranten automatisch ein Aufenthaltsrecht und den Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix