BGH hebt Urteil zum sächsischen Munitionsskandal in Teilen auf

Im Streit um den sogenannten 'Munitionsskandal' in Sachsen greift das höchste deutsche Strafgericht ein: Das Urteil des Landgerichts Dresden muss teilweise neu verhandelt werden, urteilt der Bundesgerichtshof.

heute 13:06 Uhr | 2 mal gelesen

Am Mittwoch platzte die unerwartete Nachricht herein: Der Bundesgerichtshof hat einen zentralen Teil der Entscheidung im juristisch aufgeladenen Munitionsskandal in Sachsen aufgehoben.

Ein Beamter zwischen den Stühlen

Im Mittelpunkt steht ein Polizist und Schießtrainer aus dem MEK Sachsen, der ursprünglich wegen der Weitergabe von Munition – verknüpft mit Vorteilsannahme – eine Geldstrafe erhielt. Interessanterweise blieben zwei seiner Kollegen – ein Einsatzleiter und ein weiterer Beamter – gänzlich unbehelligt. Das wird sich vorerst auch nicht ändern: Ihre Freisprüche hielt der BGH aufrecht, mögliche Revisionen wies er ab.

Heimliche Munitionsgeschäfte

Spannend ist dabei insbesondere, was 2018 wirklich geschah: Der Kommandoführer und der Schießtrainer organisierten abseits des offiziellen Dienstwegs ein privates Schießtraining in Mecklenburg-Vorpommern. Besonders pikant – der Deal wurde mit genau 7.000 Schuss dienstlicher Munition beglichen, unter der Hand, versteht sich. Das Landgericht sah ursprünglich keinen Gesetzesbruch, da der Munitionstransfer offiziell als dienstlicher Vorgang verbucht wurde – eine Auslegung, die dem BGH so gar nicht gefiel.

Neues Verfahren, alte Zweifel

Der Bundesgerichtshof legt den Finger in die Wunde: Hier sei keine dienstliche Handlung vorgenommen, sondern eigenmächtig entschieden worden. Jetzt geht es zurück nach Dresden, wo das Landgericht klären muss, ob und inwieweit das Waffengesetz verletzt wurde. Der Vorgang wirkt wie ein unangenehmer Weckruf für das interne Kontrollsystem im sächsischen Landeskriminalamt. Interessant bleibt, welche Kreise der Skandal noch ziehen wird – und ob das Thema dienstliche Munition generell neu bewertet werden muss.

Der Bundesgerichtshof hat einer Revision gegen das Urteil im sächsischen Munitionsskandal teilweise stattgegeben. Der Schießtrainer, der dienstliche Munition ohne erkennbare Rechtsgrundlage an einen privaten Schießausbilder weitergereicht hatte, muss sich auf ein weiteres Verfahren einstellen. Offen bleibt, ob der heimliche Umgang mit Munition eine Straftat nach dem Waffengesetz darstellt – diese Frage muss das Landgericht Dresden jetzt dringend erneut bewerten. Nach weiterer Recherche: Der spektakuläre Fall weist auf wachsende Probleme im Umgang mit Waffen und Korruptionsverdacht in deutschen Polizeibehörden hin. Gerade in Sachsen werden strengere interne Kontrollen und Transparenz von vielen Medien und Experten eingefordert, teils wird die Entscheidung des BGH begrüßt, weil sie die Aufarbeitung dienstlicher Regelverletzungen stärkt. Die Debatte um Disziplinierung, Vetternwirtschaft und eine neue Fehlerkultur innerhalb der Polizei nimmt deutlich an Fahrt auf. Zahlreiche Stimmen fordern zudem eine Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zum Munitionsumgang, um künftig klarere Rahmenbedingungen und mehr Verantwortlichkeit zu schaffen.

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