Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie dringt die Bundesregierung in Deutschland auf drastische Einschränkungen für nahezu den ganzen Monat November 2020.

Darüber haben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe, unter Berufung auf den Entwurf für die Beschlussvorlage bei der Telefonkonferenz vom Mittwoch von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten. Gemäß diesem Entwurf sollen die Bürgerinnen und Bürger vom 4. November 2020, befristet bis Ende November 2020, angehalten werden, die Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen im eigenen Haushalt auf das absolute Minimum zu beschränken. Aus diesem Grund sei der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes erlaubt. Verstöße gegen die verbindlich geltenden Kontaktbeschränkungen hätten eine entsprechende Sanktion zur Folge. Darüber hinaus seien angesichts der Lage Gruppen von feierndem Menschen in Wohnungen, privaten Einrichtungen und öffentlichen Plätzen in Deutschland inakzeptabel. Sämtliche Bürgerinnen und Bürger sollen im privaten Bereich generell auf private Reisen und Besuche, ebenso von Verwandten, verzichten. Dies soll im Inland sowie für überregionale Tagesausflüge von Touristen geltend gemacht werden. Bund und Länder planen, dass im Inland Angebote zur Übernachtung nur noch für notwendige und explizit nicht touristischen Zwecken zur Verfügung stehen.

Geschlossen werden sollen sämtliche Einrichtungen und Institutionen zur Freizeitgestaltung. Mit Stand am späten Dienstagabend sind dazu Kinos, Konzerthäuser, Opernhäuser, Theater, Messen, Spielbanken, Spielhallen, Freizeitparks, Fitnessstudios, Freizeit- und Amateursportbetriebe, Schwimm- und Spaßbäder, Wettannahmestellen und Bordelle genannt worden. Gastronomiebetriebe, Kneipen, Clubs, Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen würden ebenfalls geschlossen werden. Wie bei der ersten Covid-19-Welle im Frühjahr 2020 seien die Abholung und Lieferung für den Verzehr zu Hause davon ausgenommen. Ebenso sollen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Massagepraxen, Kosmetik und Tattoo-Studios sowie ähnliche Betriebe nach den Vorarbeiten von Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt bis Ende November 2020 geschlossen werden, damit die dramatisch ansteigenden Neuinfektionen gestoppt werden können.

Aus medizinischer Sicht notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, sollen weiterhin möglich sein. Ebenso wie die Supermärkte unter den Auflagen in Bezug auf die Hygiene zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sollen Friseursalons unter den bestehenden Auflagen bezüglich der Hygiene geöffnet bleiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro 25 Quadratmeter in den Geschäften aufhält, so die Informationen der Funke-Zeitungen auf Berufung von der Beschlussvorlage.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile