Es wirkt fast wie eine politische Endlosschleife: Johannes Fechner (SPD), der im Maschinenraum der Wahlrechtskommission werkelte, sagt offen, mit der Union lasse sich schlicht nichts reißen. Der direkte Kontakt zur Realität: Die Kommission trifft sich schon seit Monaten nicht mehr – im März hat man Ideen zusammengeklaubt, an die Spitze des Koalitionsausschusses geschickt. Der SPD wäre es ein Anliegen, dass jeder Wahlkreis seine Stimme im Bundestag bekommt – und dass endlich mehr Frauen durch verpflichtende Listen in das Parlament geraten. Aber an der paritätischen Vertretung ist offenbar das Votum der Union zerschellt. Diese wiederum – klassischer gegenseitiger Affront – beteuert per Steffen Bilger (CDU), die SPD habe mit ihrer Blockade den Koalitionsvertrag verletzt. Im Vertrag, so Bilger, stünde schwarz auf weiß, dass alle Direktgewählten einziehen sollen – und Millionen Menschen nun keinen Bundestagsabgeordneten hätten. Parität? Kein Wort davon, argumentiert die CDU und verweist auf angebliche Verfassungswidrigkeit einschlägiger SPD-Vorschläge. Letztlich geht vieles zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011: Überhangmandate, Ausgleichsmandate, das ewige Ringen zwischen Zweit- und Erststimme – und der Bundestag wächst und wächst. Selbst die letzte Reform der Ampelkoalition, die Überhang- und Ausgleichsmandate strich, sorgt dafür, dass einzelne Wahlkreise – dieses Mal 23 – plötzlich ohne direkte Repräsentanz im Parlament dastehen. Es bleibt das Gefühl, dass das Wahlrecht in Deutschland am eigenen Perfektionsanspruch scheitert, im Dschungel der Proporz-Logik und Parteiinteressen.
Die geplante Wahlrechtsreform ist in einer Sackgasse gelandet, da es massive Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und Union gibt. Die SPD wollte mit paritätischen Landeslisten vor allem mehr Frauen ins Parlament holen und sicherstellen, dass jeder Wahlkreis einen Vertreter hat – was bei der Union auf entschiedenen Widerstand stieß. Die Reformbemühungen sind spätestens seit März weitgehend zum Erliegen gekommen; das Hauptproblem bleiben komplexe Verteilungsschlüssel und Ausgleichsmechanismen, die weiterhin dafür sorgen, dass nicht jeder Wahlkreis vertreten ist und der Bundestag über die angestrebte Größe hinauswächst.
Nach weiterer Internetrecherche ergibt sich: Die Wahlrechtsreform sorgt in der aktuellen Berichtslage weiterhin für kontroverse Debatten. Verschiedene Initiativen aus Zivilgesellschaft und Politik fordern eine stärkere Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz im Reformprozess. Immer wieder steht auch die Altersgrenze zur Diskussion: Ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird, bleibt weiterhin umstritten und ohne konkreten Fortschritt.