Das OVG hat jetzt aber entschieden, dass das Ganze erstmal auf Eis gelegt wird. Die Richter*innen begründen es interessant – sie verweisen auf den Europäischen Gerichtshof, dessen Haltung zur Frage der Ungleichbehandlung dieser Nutzergruppen noch lange nicht in Stein gemeißelt sei. Bis das abschließend geklärt ist, soll das Unternehmen, das sich beschwert hatte, nicht zur sofortigen Änderung gezwungen werden. Für viele eine Erleichterung, für andere vielleicht ein fatales Signal – aber so läuft die Juristerei eben. Rechtskräftig ist der Beschluss jedenfalls schon jetzt, weiteren Instanzen steht der Weg nicht offen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat vorläufig die Anordnung der Bundesnetzagentur gestoppt, die Mobilfunkanbietern untersagte, Verträge mit Klauseln zur Daten-Drosselung nach hohem Verbrauch (Depriorisierung) anzubieten. Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit rechtlicher Unsicherheit, da der Europäische Gerichtshof noch keine abschließende Klärung dazu vorgenommen hat, ob solche Vertragsklauseln diskriminierend sind. In den letzten 48 Stunden diskutieren Experten zudem verstärkt, welche Auswirkungen das Urteil auf den Wettbewerb zwischen den Anbietern und auf die Netzqualität für alle Nutzer haben könnte, zumal ähnliche Verfahren in anderen EU-Ländern laufen und der Druck auf eine europäische Grundsatzentscheidung damit wächst.