Rapper Sido darf nicht länger für Medizinalcannabis-Plattform werben – Bloomwell erhält gerichtliches Werbeverbot

Düsseldorf – Die Apothekerkammer Nordrhein setzt ihre konsequente Linie fort und erzwingt ein Werbeverbot für die Plattform Bloomwell, die mit prominenten Musikern – darunter Szenegröße Sido – für Medizinalcannabis auftritt. Dr. Bettina Mecking von der Kammer hält solche Kampagnen für rechtlich wie moralisch problematisch und sieht die eigentlichen Patienteninteressen durch den Wunsch nach schnellen Gewinnen in Gefahr.

heute 14:22 Uhr | 3 mal gelesen

Das Landgericht Frankfurt hat auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) die Bewerbung von Medizinalcannabis durch den Rapper Sido untersagt – ebenso wie das Angebot kostenloser Cannabis-Verschreibungen beim Kauf durch die Plattform Bloomwell. Die AKNR kritisiert, dass Bloomwell sowie vergleichbare Anbieter fortlaufend den Versuch unternehmen, gesetzliche Auflagen zu umgehen und primär Freizeitkonsumenten ins Visier nehmen. Ein Statement von Dr. Morton Douglas, dem langjährigen Rechtsbeistand der Kammer: 'Ohne Reaktion der Gegenseite bleibt uns nur die gerichtliche Zustellung.' Im Fokus der Auseinandersetzung steht auch der Missbrauch von prominenter Reichweite: Prominente wie Sido sollen laut Heilmittelwerbegesetz nicht für Arzneimittel werben dürfen – dennoch häufen sich diese Verstöße zunehmend. Die Kammer warnt, dass aggressive Online-Werbung vor allem Jugendliche anspricht, mit dem Risiko, Suchtmitteln nahegebracht zu werden. Echte Patientinnen und Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, geraten dadurch unter Generalverdacht und werden stigmatisiert. Die Diskussion bekommt zusätzliche Brisanz durch eine bevorstehende Anhörung zur Gesetzesverschärfung (MedCanG) im Bundestag. Abschließend appelliert die AKNR an die Politik, entschiedene und klarere Regeln gegen die Aufweichung des Gesundheitsschutzes zu beschließen.

Ein Frankfurter Gericht hat der Plattform Bloomwell untersagt, mit Musikern wie Sido für Medizinalcannabis zu werben, nachdem die Apothekerkammer Nordrhein auf Rechtsverstöße hingewiesen hatte. Das Urteil verweist insbesondere auf das Heilmittelwerbegesetz, das die instrumentalisierte Prominentenwerbung zum Schutz der Verbraucher untersagt. Das Thema Medizinalcannabis ist auch bundesweit hochaktuell: Erst vor kurzem hat der Bundestag mit dem Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) die Verschreibungswege neu reguliert und auch die Grünen bemängeln, dass Plattformen und Praxen den Telemedizintrend teils für zu kommerzielle Modelle ausnutzen. Aktuelle Stimmen von Patientenorganisationen fordern dagegen niedrigschwelligeren Zugang zu Cannabis auf Rezept, betonen aber ebenfalls den Schutz vor Dumping-Angeboten und unseriösem Marketing. Zudem betonen Experten, dass eine medizinische Behandlung weniger mit Vergabeplattformen zu tun haben sollte und fordern mehr ärztliche Aufklärung. Politisch rückt durch die Legalisierungsbemühungen der Fokus wiederholt auf das Spannungsfeld zwischen effizienten medizinischen Lösungen und dem Schutz vor Missbrauch.

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