Am Donnerstagmorgen soll das neue Gesetz nun endgültig im Bundestag über die Bühne gehen. Damit wäre ein besonders hartnäckiger Streitpunkt der Regierungsparteien aus dem Weg geräumt – denn im Endspurt drehte sich noch alles um Details. Interessant: Die Jobcenter sollen künftig flexibler agieren können, insbesondere wenn es um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geht – abweichend vom ursprünglichen Kabinettsvorschlag. Bei Mietobergrenzen zeigen sich die Parteien in Härtefällen, vor allem wenn Kinder betroffen sind, etwas großzügiger. Auf der anderen Seite wird bei Terminversäumnissen der Ton rauer: Ein einfaches Attest vom Hausarzt reicht künftig nicht mehr immer, das Jobcenter kann explizit ein Gutachten vom Amtsarzt verlangen. Und: Arbeitgeber geraten bei Sozialleistungsmissbrauch stärker ins Visier. Die letzten Hürden entschärften Unionschef Jens Spahn und SPD-Mann Matthias Miersch im direkten Gespräch. Besonders bemerkenswert: Künftig können Leistungen nach drei verpassten Terminen komplett gestrichen werden – betroffen ist dann auch die Miete. Vorher soll es allerdings eine Anhörung geben. Die Vorschriften zu Wohnungsgröße und Mieten werden allgemein verschärft. Das Ziel: Der Bundesrat könnte bereits im März seine Zustimmung geben, das Gesetz würde dann ab Juli 2026 gelten. Es bleibt allerdings ein seltsames Gefühl, wenn Politik so plötzlich Einigkeit verkündet – da fragt man sich, was wirklich hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde.
Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf einen finalen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds geeinigt. Kernpunkte sind mehr Flexibilität für Jobcenter, strengere Regelungen bei Sanktionen – inklusive sofortigem Zahlungsstopp nach dem dritten verpassten Termin – und eine striktere Kontrolle der Wohnkosten, jedoch mit Ausnahmen für Familien. Neuere Berichte etwa auf Zeit Online und in der Süddeutschen Zeitung ordnen ein, dass die Reform als Antwort auf gesellschaftliche Spannungen rund um Sozialleistungen gesehen wird, wobei Befürworter schnelleres Handeln bei Integrationsproblemen erwarten und Kritiker auf die Verschärfungen bei Sanktionen hinweisen.
Weitere relevante Infos: Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband äußerte sich nachdrücklich besorgt, dass die rigoroseren Sanktionsmechanismen besonders vulnerable Gruppen treffen könnten, vor allem Alleinerziehende und Kinder in prekären Lebenslagen. Zudem verschärft sich der Fokus auf Missbrauchsfälle, wobei erstmals auch Arbeitgeber ins Visier geraten, wenn es um ungerechtfertigte Meldungen oder Beschäftigungsverhältnisse geht. Die Bundesregierung betont, es gehe darum, das "Fördern und Fordern" neu auszubalancieren, wobei die geplante persönliche Anhörung vor endgültigem Zahlungsentzug als rechtliches Korrektiv dienen soll.