Stephan Brandner: Urteil zur Desiderius-Erasmus-Stiftung offenbart systematische Benachteiligung

Berlin – Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, der Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 keine staatlichen Mittel zu bewilligen, übt Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, scharfe Kritik.

heute 13:00 Uhr | 4 mal gelesen

Erneut wird sichtbar, wie unterschiedlich bei parteinahen Stiftungen mit dem Geldsegen aus dem Steuersäckel umgegangen wird. Während sich das, was viele als etabliertes Parteileben bezeichnen, seit Ewigkeiten großzügig bedient, bleibt die AfD-nahe Stiftung außen vor – jedes Mal. Brandner betont, grundsätzlich bevorzuge die AfD ein Ende staatlicher Finanzierung parteigebundener Stiftungen und wolle später keine solchen Gelder mehr verteilen, aber: Solange das bisherige System besteht, müssten, so seine Sicht, einheitliche Maßstäbe gelten.

Politische Bildungsarbeit dürfe, findet Brandner, nicht zum Spielball von Parteipolitik verkommen. Es bräuchte Fairness, keine Schieflage. Die bewusste Benachteiligung der größten Oppositionspartei sei seiner Meinung nach nicht nur ein demokratischer Fehltritt, sondern stelle den fairen Wettbewerb auf den Kopf.

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Die Debatte um die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung wirft erneut Fragen zur Gleichbehandlung parteinaher Stiftungen auf. Nach dem Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts, das der AfD-nahen Stiftung erneut Bundesmittel verweigert, sieht die AfD sich gezielt ausgegrenzt. Deutschlandweit sorgt die Stiftungsförderung immer wieder für Kontroversen, da andere Parteien jahrzehntelang Millionen erhalten, während die AfD-nahe Organisation systematisch leer ausgeht. Kritiker sehen hierin eine bewusste Blockade demokratischer Teilhabe der Opposition. Brandner verweist zudem darauf, dass die AfD langfristig für die Abschaffung solcher finanzieller Zuwendungen eintritt, gleichzeitig aber im Zuge des aktuellen Systems die Gleichbehandlung aller politischen Stiftungen eingefordert werden müsse. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die künftige Stiftungslandschaft in Deutschland haben, da mehrere Verfahren und auch politische Reformdiskussionen zur Stiftungsförderung anhängig sind. Verschiedene juristische und politische Stimmen diskutieren zurzeit bundesweit, ob die bestehende Vergabepraxis verfassungskonform ist oder zugunsten einer pluralistischeren Landschaft reformiert werden müsste.

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