Dass sich bei der Altersvorsorge dringend etwas ändern muss, ist nicht neu – aber der DGB greift das Thema jetzt noch einmal offensiv auf. Yasmin Fahimi, Chefin des DGB, fordert: Es soll eine Pflicht zur Betriebsrente für sämtliche Beschäftigte geben, und die Arbeitgeber müssten zahlen. So zumindest ihre Worte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Rund 20 Millionen, sagt sie, hätten aktuell keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzrente, oft weil ihr Arbeitgeber nicht an Tarifverträge gebunden ist. Gewerkschaften, so Fahimi, könnten solche Modelle für alle gemeinsam aushandeln. Und für nicht-tarifgebundene Betriebe? Da gäbe es niedrigschwellige Wege, Mitarbeitende in bestehende Konzepte einzubeziehen. Details will Fahimi erst später präsentieren – entschieden ist aber: Die finanzielle Last soll nicht allein an den Arbeitnehmern hängenbleiben. Vielmehr, betont sie, könnte eine Zwangsbetriebsrente sogar verhindern, dass Beschäftigte nur den Versicherungen überlassen werden. Sie befürchtet, das Thema könnte für Wirbel sorgen – schließlich stehen die Zeichen derzeit nicht auf finanzielle Entlastung. Interessant dabei: Im europäischen Vergleich ist der Pflichtbeitrag vielerorts ohnehin höher als in Deutschland – und die Arbeitgeber tragen meist noch mehr. So abwegig sei der Vorschlag also nicht, meint Fahimi.
Die Forderung des DGB, eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge einzuführen, zielt darauf ab, eine bessere Absicherung im Alter für alle Beschäftigten zu schaffen, insbesondere für jene ohne Tarifbindung, die bislang vom System ausgeschlossen sind. Während die Details dieses Modells noch konkretisiert werden sollen, ist bereits klar, dass die Finanzierung maßgeblich von den Arbeitgebern getragen werden müsste, um die Belastung nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Die aktuellen Debatten spiegeln die angespannte wirtschaftliche Lage wider, wobei internationale Vergleiche zeigen, dass höhere verpflichtende Rentenbeiträge und größere Arbeitgeberanteile in vielen EU-Ländern bereits gängige Praxis sind. – Zusätzlich berichten aktuelle Quellen, dass die Bundesregierung angesichts der Alterung der Gesellschaft Reformdruck verspürt und verschiedene Modelle für die Rentenstabilisierung prüft. Ein zentrales Dilemma bleibt dabei das Verhältnis von individueller Eigenvorsorge und kollektiver Pflicht. Auch schwingt in vielen Debatten die Unsicherheit mit, wie Reformen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gesellschaftlich tragfähig gestaltet werden können.