Mit dem geplanten Gesetz will Dobrindt den Flickenteppich aus Abschiebehindernissen bereinigen und die Verfahren konsequenter gestalten. Neu ist die Idee, abgelehnte Asylbewerber notfalls in Drittländer ('Return Hubs') zu verbringen, falls die eigentlichen Herkunftsländer nicht kooperieren. Die Diskussion über Flüchtlingspolitik und Abschiebungen bleibt allerdings angesichts menschenrechtlicher Bedenken und fehlender Einigkeit in Europa umstritten: Während Befürworter wie Dobrindt auf den Sicherheitsgewinn verweisen, gibt es von NGOs und aus Teilen der Politik Kritik an der Praxis, in potenziell unsichere Drittstaaten oder Krisenregionen zurückzuführen. Aktuelle Recherchen zeigen, dass gerade in der EU die Frage nach effektiven, menschenwürdigen und rechtlich sicheren Abschiebungsmechanismen weiterhin für hitzige Debatten sorgt. In den letzten Tagen kristallisieren sich mehrere wichtige Punkte heraus: Erstens bestehen weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern – erfolgreiche Vereinbarungen, wie zuletzt mit Afghanistan, bleiben Ausnahmen. Zweitens kritisieren Menschenrechtsorganisationen die mangelnde Transparenz über die Auswahl möglicher Drittstaaten. Drittens wird innerhalb der Union diskutiert, inwieweit solche Maßnahmen mit EU-Recht und den Grundwerten vereinbar sind. Neu ist außerdem, dass andere Länder über vergleichbare Return Hubs nachdenken, deren praktische Umsetzung jedoch häufig an politischen und praktischen Hürden scheitert.