SPD erwägt weiterhin AfD-Verbotsverfahren – Debatte bleibt offen

Ein AfD-Verbot bleibt für die SPD nach wie vor eine Option – die Diskussion ist keineswegs abgeschlossen.

heute 16:11 Uhr | 3 mal gelesen

„Das Thema Parteienverbot ist noch lange nicht erledigt“, so Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Freitag gegenüber der FAZ. Sie betonte dabei, dass die Voraussetzungen für ein solches Verfahren genau geprüft werden müssten – etwa, ob die AfD das Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzip ernsthaft angreift und ob davon womöglich gar der Bestand der Bundesrepublik bedroht wird. Hintergrund ist ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: Bis zum Abschluss des Hauptverfahrens darf der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Wegge zeigt sich enttäuscht, erkennt aber an, dass das Gericht auf die zahlreichen verfassungsfeindlichen Tendenzen hingewiesen hat. Im weiteren Verfahren hätte der Verfassungsschutz zudem die Chance, noch detaillierteres Material – etwa Reden aus dem Parlament – vorzulegen. Die SPD hatte bereits im Sommer 2023 beschlossen, ein solches Verfahren vorzubereiten, wenngleich es bisher an einer breiten Mehrheit im Bundestag fehlt. Dennoch sieht Wegge vor allem auf Landesebene Bewegung und hält die Prüfung eines Verbotes grundsätzlich für richtig. Nach dem Grundgesetz ist ein Parteienverbot klar geregelt – der Anstoß dazu muss allerdings von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung kommen. Manchmal, so scheint es, schiebt die Wirklichkeit ihre eigenen Logik durch die Debatte.

Die SPD bleibt bei ihrer Linie, die Möglichkeit eines AfD-Verbots ernsthaft prüfen und auch weiterhin politische sowie juristische Entwicklungen dazu auszuwerten. Während das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz Einschränkungen bei der Kommunikation zugesprochen hat, erkennt die SPD durchaus verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD, wie auch Carmen Wegge bestätigt. Nach einer Recherche aktueller Medienberichte zeigt sich, dass das Thema parteiübergreifend intensiv diskutiert wird, insbesondere vor dem Hintergrund jüngster Aktivitäten der AfD und dem fortschreitenden Erstarken rechtsextremer Strömungen in Deutschland. Unterschiedliche Parteien und auch die Länder wägen ab, inwiefern ein Verbot sinnvoll und rechtlich möglich wäre – ein Vorstoß, der allerdings politisch äußerst komplex bleibt. In den vergangenen Tagen haben auch verschiedene Rechtsexperten betont, wie schwierig und juristisch riskant ein Verbotsantrag einzuschätzen ist – etwa weil die Hürden nach dem Grundgesetz sehr hoch und die Folgen eines Scheiterns potenziell fatal für die demokratische Debatte sein könnten. Gleichzeitig hat die Debatte durch Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und verfassungsrechtliche Kommentierungen neuen Auftrieb bekommen.

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