Strengere Haftungsregeln für E-Scooter: Bundesregierung verschärft Gesetz

Die Bundesregierung schiebt beim Thema E-Scooter einen Gang hoch: Wer künftig mit den Flitzern unterwegs ist, muss im Falle eines Unfalls tiefer in die Tasche greifen – zumindest dann, wenn er Halter ist.

heute 13:00 Uhr | 4 mal gelesen

Ab sofort reicht es nicht mehr, einfach nur der Besitzer eines E-Scooters zu sein und nach einem Unfall die Hände in Unschuld zu waschen. Das neue Gesetz sieht vor: Wer Halter ist, muss zur Not auch dann zahlen, wenn er gar nicht selbst gefahren ist. Die sogenannte Gefährdungshaftung bringt in etwa das mit sich, was auch bei Autofahrern Standard ist – nämlich die Verantwortung fürs Risiko am elektrischen Flitzer. Die Fahrerin oder der Fahrer selbst muss ebenfalls haften, und zwar für vermutetes Fehlverhalten, solange sie oder er nicht das Gegenteil beweisen kann – also erst einmal Rückendeckung für Geschädigte. Die Unfallzahlen machen diese Entwicklung nachvollziehbar – man glaubt es kaum, aber 2024 haben sich die E-Scooter-Unfälle gegenüber 2020 tatsächlich verdoppelt. Besonders Sharing-Scooter geraten in den Fokus, wie das Justizministerium betont. Wer also künftig glaubt, einfach unauffindbar davondüsen zu können, irrt: Geschädigte sollen nicht mehr im Regen stehen – und juristisch gibt es jetzt weniger Schlupflöcher als früher. Land- und Baumaschinen bleiben übrigens verschont, so viel Pragmatismus muss sein. Aber im E-Scooter-Gewerbe weht jetzt ein anderer Wind – auch, weil die Politik keine großzügigeren Regeln als beim Auto mehr akzeptiert. Spannend: Die Entwicklung betrifft neben E-Scootern auch Segways und andere kleine Stromflitzer.

Das Kabinett zieht Konsequenzen aus der rapide steigenden Zahl von E-Scooter-Unfällen – viele davon mit Verletzten oder Geschädigten, die bislang oft nur schwer an Entschädigung kamen. Künftig haftet der E-Scooter-Halter automatisch (unabhängig von eigenem Verschulden), ebenso gilt eine vermutete Verschuldenshaftung für Fahrende, es sei denn, sie können ihre Unschuld belegen. Hintergrund ist die enorme Zunahme an Unfällen mit E-Fahrzeugen, was nun deutliche Einflüsse auf Versicherungspflichten und rechtliche Verantwortlichkeiten mit sich bringt – nicht zuletzt erwächst aus dem neuen Gesetz eine größere Sicherheit für Schwächere im Straßenverkehr und ein Signal an Anbieter von Sharing-Fahrzeugen, ihre Flotten besser zu überwachen.

Schlagwort aus diesem Artikel