Im Kern fordern die Arbeitgebervertreter, dass die bestehende Sozialstaatsstruktur auf effiziente Förderung individueller Eigenverantwortung umgebaut werden soll. Digitalisierung, Vereinfachung und gezieltere Vergabe der Leistungen stehen im Vordergrund – laut BDA eben nicht, um Sozialleistungen zu streichen, sondern, um jene besser zu unterstützen, die sie tatsächlich benötigen. Besonders die Vielschichtigkeit und Intransparenz der aktuell mehr als 500 verschiedenen Sozialleistungen wird als hinderlich empfunden. Der Vorwurf: Milliarden an staatlichen Geldern werden ausgegeben, ohne die Wirkung der Hilfen klar zu evaluieren. Hintergrund dieser Forderungen ist auch die Sorge, dass der Sozialstaat gesellschaftliche Akzeptanz einbüßt, solange er als bürokratisch und wenig leistungsorientiert wahrgenommen wird. Während die Bundesregierung und die Kommission noch über Details beraten, wurde zuletzt kontrovers debattiert, ob Hartz IV und Bürgergeld die nötigen Anreize für Integration in den Arbeitsmarkt bieten – auch aus anderen gesellschaftlichen Gruppen trifft die Reformdiskussion auf Widerstand und Zustimmung zugleich. Mehrere Stimmen, auch aus Wirtschaft und Wissenschaft, hatten nach dem Bürgergeld-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuletzt eine Überarbeitung der Sozialgesetzgebung gefordert. Aus neueren Berichten lässt sich herauslesen, dass die Diskussion über Struktur und Grenzen des Sozialstaats an Breite gewinnt, auch angesichts steigender Staatsausgaben und einer älter werdenden Gesellschaft.