In Berlin hatte jemand – nennen wir ihn Max – während eines längeren Auslandsaufenthaltes seine Zweizimmerwohnung für mehr Geld untervermietet, als er selbst monatlich an den Vermieter überweisen musste. Die Eigentümerin fand das wenig witzig und forderte die Räumung. Nachdem das Berufungsgericht bereits zugunsten der Vermieterin entschied, blieb der Mieter hartnäckig – doch der Bundesgerichtshof ließ keinen Zweifel: Die Untervermietung mit Gewinnabsicht, ohne explizite Erlaubnis, verletzt die mietvertraglichen Pflichten massiv. Mit anderen Worten: Wer dabei erwischt wird, wie er aus der Wohnung einen Nebenverdienst macht, ohne sein eigenes Risiko zu tragen, steht mit einem Bein außerhalb des Mietvertrags. Der BGH stellte gleichzeitig klar, dass nur in Ausnahmefällen – etwa bei verändertem Lebensumstand – ein Recht auf Untervermietung besteht. Mieter dürfen eben nicht einfach Vermieter auf Zeit spielen, bloß weil es lukrativ erscheint. Im Übrigen sollen auch Untermieter vor fragwürdigen Mietaufschlägen bewahrt werden. Übrigens, so ganz nebenbei: Die Urteilsbegründung lässt durchblicken, wie oft das Thema inzwischen vor Gericht landet – und wie schnell persönlicher Gewinn auf Kosten aller anderen geht.
Der Bundesgerichtshof zieht eine klare Linie, was Untervermietung betrifft: Mieter können nicht einfach eigenmächtig und mit Gewinnabsicht ihre Wohnungen weitervermieten. Zentral ist der Unterschied zwischen berechtigtem Interesse (etwa durch Familienzuwachs oder vorübergehenden Arbeitswechsel) und schlichter Gewinnerzielung. Das Urteil schützt nicht nur die Eigentümer, sondern auch potenzielle Untermieter – denn es verhindert, dass die Mietpreistreiberei auf dem angespannten Wohnungsmarkt weiter angeheizt wird. Laut Recherchen sind ähnliche Fälle keine Seltenheit, besonders in Großstädten wie Berlin oder München. Die mediale Begleitung der Entscheidung hebt hervor, wie polarisiert die Debatte zwischen Mieter- und Vermieterinteressen aktuell geführt wird. Ergänzend ist zu berichten, dass Portale wie Airbnb zunehmend in den Fokus von Gerichten geraten, da sie private Untervermietungen vereinfachen und damit neue Konflikte schaffen.