Reform der Erbschaftssteuer: Ostbeauftragte bleibt zuversichtlich

Elisabeth Kaiser, Ostbeauftragte der Bundesregierung, zeigt sich überzeugt: Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird überarbeitet werden.

19.07.26 09:07 Uhr | 23 mal gelesen

„Ich setze mich aktiv dafür ein, und meine Partei zieht da mit“, so Kaiser gegenüber T-Online. Sie kritisiert offen, dass Wohlhabende dank gesetzlicher Schlupfwinkel in puncto Erbschaftssteuer oft kaum zur Kasse gebeten werden. „Das ist im Kern einfach nicht fair.“ Auf den Umstand angesprochen, weshalb eine Reform bislang im Paket der Regierung ausblieb, verweist sie auf den Stand der Legislaturperiode: Man stehe noch relativ am Anfang, und die bisherigen Reformen seien nur der Auftakt. Zudem werde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Rolle spielen: Das Gericht prüft, ob die Vorzugsbehandlung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist – die Entscheidung soll noch dieses Jahr fallen. Für Kaiser ist daher klar: Abwarten, was aus Karlsruhe kommt, könnte wegweisend sein.

Elisabeth Kaiser von der SPD macht sich stark für eine gerechtere Erbschaftssteuer und sieht Handlungsbedarf, weil Vermögende die Abgabe oft umgehen können. Sie verweist darauf, dass die große Reform nicht im jüngsten Regierungspaket steckt, da die Legislatur noch läuft und aktuelle Reformen nur einen ersten Schritt bedeuten. Besonders wichtig: Das ausstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil, das möglicherweise enorme Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Steuer hat – erst dann werden größere Maßnahmen greifbar. Aktuelle Entwicklungen: In der Politik und Öffentlichkeit wird die Erbschaftssteuer heiß diskutiert, da wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland spürbar wird. Verschiedene Wirtschaftsverbände haben sich gegen eine Verschärfung ausgesprochen und warnen vor negativen Folgen für Familienunternehmen (Quelle: [FAZ](https://www.faz.net)), während Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband gerechtere Lösungen fordern. Das Urteil des Gerichts wird für Herbst 2024 erwartet und könnte Änderungen bei Steuerprivilegien für Firmenerben erzwingen.

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