Die Bauminister der Länder treiben die Bundesregierung dazu an, einheitliche und möglichst investorenfreundliche Regeln für Vergesellschaftungen großer Immobilienbestände festzulegen. Besonders Bayern und NRW betonen dabei die Risiken für Wirtschaft und Finanzmarkt, würden sich Vergesellschaftungen ohne klaren Rahmen durchsetzen. In Berlin spitzt sich die Debatte zu, nachdem Initiativen eine Enteignung großer Immobilienkonzerne fordern, während die Länder auf rechtliche Sicherheit und den Schutz privaten Eigentums pochen. Die politische Diskussion darüber ist polarisiert: Während manche die Vergesellschaftung als Instrument gegen Wohnungsknappheit sehen, warnen Wirtschaft, Minister und Verbände vor abschreckenden Folgen für Bautätigkeit und Investoreninteresse. Zuletzt berichteten mehrere Medien, dass durch die jahrelange Unsicherheit auf Berlins Wohnungsmarkt bereits Bauprojekte verschoben oder abgesagt wurden – ein Dilemma zwischen sozialem Wohnraum und wirtschaftlichen Anreizen. Zudem spielt der Schutz vor steigenden Mieten, aber auch die Angst vor Kapitalflucht aus Deutschland, eine große Rolle. Generell fordern die Minister mehr gesetzliche Orientierung für Kommunen und Finanzierer, um Planbarkeit zurückzugewinnen.