In Deutschland bleibt das Verbot der Leihmutterschaft bestehen, denn das Bundesfamilienministerium hält sich strikt an den aktuellen Koalitionsvertrag, der laut Sprecher keine Änderungen in Aussicht stellt. Neben dem Verbot der Vermittlung selbst ist auch jede Form von öffentlicher Annonce – also Werbung oder Gesuch – in Deutschland illegal, ein Detail, das in der Umsetzung der Länder noch zu Uneinheitlichkeiten führt. Aktuell werden in der Politik zwar vermehrt private Fälle – beispielsweise jene prominenter Politiker – zum Anlass für eine gesellschaftliche Debatte, doch Fakt ist: Bislang gibt es keinerlei politische Initiative, das Thema auf die Bundesagenda zu heben oder rechtliche Spielräume auszuweiten. International betrachtet ist Deutschland mit seiner restriktiven Haltung keineswegs alleine; in vielen europäischen Ländern – etwa Frankreich, Italien oder Spanien – ist Leihmutterschaft ebenfalls untersagt, während liberale Regelungen beispielsweise in den USA oder Großbritannien gelten. Diskussionen um ethische, psychologische und rechtliche Aspekte, wie die Rechte der biologischen und intendierten Eltern oder mögliche Ausbeutung von Leihmüttern, flammen immer wieder auch durch prominente Fälle neu auf. Zuletzt wurde von Verbänden zwar eine differenziertere Debatte – etwa um altruistische Leihmutterschaft – gefordert, jedoch bleibt die Bundesregierung reserviert. Lesenswert ist hierbei ein ausführlicher Hintergrundbericht auf Quelle: Süddeutsche.de und die EU-weite Lageeinschätzung etwa bei Quelle: Zeit Online.
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