Keine Gesetzesänderung zur Leihmutterschaft: Familienministerium bleibt hart

Karin Prien, Bundesfamilienministerin der CDU, sieht keinerlei Anlass, die deutschen Regeln zur Leihmutterschaft infrage zu stellen.

heute 13:00 Uhr | 4 mal gelesen

Laut Berichten der Funke-Mediengruppe bleibt das Bundesfamilienministerium beim Thema Leihmutterschaft auf festem Kurs. Ein Sprecher betonte gegenüber den Zeitungen: "Im Koalitionsvertrag sind keinerlei Anpassungen an der aktuellen Gesetzeslage vorgesehen." Damit sei laut Ministerium das Thema eindeutig geregelt: Nach dem geltenden Adoptionsvermittlungsgesetz ist die Vermittlung von Ersatzmüttern – also Leihmüttern – in Deutschland verboten. Darüber hinaus ist es untersagt, öffentlich für Leihmutterschaft zu werben oder sie anzubieten, sei es durch Suchanzeigen oder anderweitige Werbung. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Länderbehörden zuständig, die Verstöße nach eigenem Ermessen sanktionieren können. Auslöser der Diskussion war die Meldung über die Geburt eines Sohnes bei Jens Spahn und seinem Ehemann mittels Leihmutterschaft in den USA. Aber dazu, so das Ministerium, nehme man in einzelnen Fällen keine Stellung. Das Thema bleibt also auch weiterhin ein gesellschaftliches Reizthema, bei dem sich politische Bewegung (noch) nicht abzeichnet.

In Deutschland bleibt das Verbot der Leihmutterschaft bestehen, denn das Bundesfamilienministerium hält sich strikt an den aktuellen Koalitionsvertrag, der laut Sprecher keine Änderungen in Aussicht stellt. Neben dem Verbot der Vermittlung selbst ist auch jede Form von öffentlicher Annonce – also Werbung oder Gesuch – in Deutschland illegal, ein Detail, das in der Umsetzung der Länder noch zu Uneinheitlichkeiten führt. Aktuell werden in der Politik zwar vermehrt private Fälle – beispielsweise jene prominenter Politiker – zum Anlass für eine gesellschaftliche Debatte, doch Fakt ist: Bislang gibt es keinerlei politische Initiative, das Thema auf die Bundesagenda zu heben oder rechtliche Spielräume auszuweiten. International betrachtet ist Deutschland mit seiner restriktiven Haltung keineswegs alleine; in vielen europäischen Ländern – etwa Frankreich, Italien oder Spanien – ist Leihmutterschaft ebenfalls untersagt, während liberale Regelungen beispielsweise in den USA oder Großbritannien gelten. Diskussionen um ethische, psychologische und rechtliche Aspekte, wie die Rechte der biologischen und intendierten Eltern oder mögliche Ausbeutung von Leihmüttern, flammen immer wieder auch durch prominente Fälle neu auf. Zuletzt wurde von Verbänden zwar eine differenziertere Debatte – etwa um altruistische Leihmutterschaft – gefordert, jedoch bleibt die Bundesregierung reserviert. Lesenswert ist hierbei ein ausführlicher Hintergrundbericht auf Quelle: Süddeutsche.de und die EU-weite Lageeinschätzung etwa bei Quelle: Zeit Online.

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