Anwälte monieren Wegfall der kostenfreien Beratung für Justizopfer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert, dass im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Haftentschädigung eine kostenlose Erstberatung für zu Unrecht Inhaftierte nicht mehr vorgesehen ist. Eine Lücke, die die Betroffenen zusätzlich belasten könnte.

heute 17:43 Uhr | 6 mal gelesen

Also, das ist ja mal wieder typisch: Im ersten Entwurf der Ampelregierung war noch von einer kostenfreien juristischen Erstberatung für Justizopfer die Rede—ein kleiner Lichtblick für all jene, die ohnehin schon durch die Hölle gegangen sind. Jetzt, im neuen Gesetzentwurf aus dem Hause der Justizministerin Stefanie Hubig, ist davon nichts mehr zu sehen. Der DAV bringt das auf den Punkt: Ohne diese Regelung könnten erschütterte Menschen davor zurückschrecken, überhaupt ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Denn wer gerade erst aus dem Gefängnis entlassen wurde, weil irgendetwas gründlich schiefgegangen ist, steht schon genug neben sich. Kurioserweise enthält das neue Paket aber wenigstens einen Lichtstreif am Horizont—die Entschädigungssumme pro Tag soll immerhin von 75 auf 100 Euro steigen, und auch die skurrile Praxis, Unterkunft und Verpflegung von der Summe abzuziehen, fällt endlich weg. Ein Fortschritt, ja. Aber irgendwie fühlt es sich an wie ein Keks für diejenigen, die eigentlich einen ganzen Kuchen verdient hätten. Ich frage mich schon, warum man solche Details – wie die Beratung – streicht. Immer wieder bleibt da im Kleingedruckten ein fahler Beigeschmack zurück.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Haftentschädigung sieht zwar eine – von vielen lange geforderte – Erhöhung der Tagessätze sowie die Abschaffung des Abzugs von Kost und Logis vor, aber verzichtet auf eine explizite Regelung zur kostenfreien Erstberatung. Genau diese Beratung war im Vorentwurf noch vorgesehen gewesen, was der DAV sachlich als Schwachpunkt hervorhebt. Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, geraten so erneut ins Hintertreffen und müssen sich allein durch einen komplexen juristischen Dschungel schlagen. Interessant ist dazu auch, dass laut aktuellem Stand wohl weiterhin sowohl die tatsächlichen Umstände als auch etwaige Langzeitfolgen für Justizopfer kaum angemessen berücksichtigt werden – das Thema bleibt also besonders für Betroffene schwierig und schmerzlich präsent. Zudem ist die gesellschaftliche Debatte gerade wieder in Gang gekommen, wie viel der Staat Menschen schuldet, denen Unrecht widerfahren ist.

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