Tamas Sulyok, einst enger Gefährte der Orban-Regierung, ist nun Geschichte. Nach den Parlamentswahlen im April hatte Peter Magyar, der neue Regierungschef mit markantem Auftreten, ihn scharf kritisiert: Er habe während Orbans Amtszeit systematisches Unrecht und Machtmissbrauch hingenommen, ja fast schon ausgesessen. Magyar nahm kein Blatt vor den Mund und setzte Sulyok sowie weiteren Entscheidungsträgern eine harte Frist – Rückzug bis Ende Mai, sonst werde durchgegriffen. Die eigentliche Ironie dabei: Sulyok selbst muss als Präsident die Verfassungsänderungen unterschreiben, die ihm das politische Aus besiegeln. Dafür bleiben ihm fünf Tage, ein bürokratischer Schlusspunkt mit latenter Komik. Doch das Gesetzespaket reicht tiefer: Ein nationales Amt für Vermögensschutz wird aus dem Boden gestampft. Besonders brisant ist die Altersgrenze für Verfassungsrichter – künftig ist mit siebzig Schluss. Gleich vier der 15 Richter, unter ihnen der umstrittene Gerichtspräsident Peter Polt (Magyars erklärtes Feindbild), müssen den Robenständer räumen. Kritiker argwöhnen, diese Regelung diene weniger der Erneuerung, als vielmehr dem Austausch missliebiger Persönlichkeiten – Fachleute dagegen sehen darin eine mögliche Auflockerung der einst von Fidesz geprägten Justiz. Das Mandat für Parlamentsabgeordnete ist nun auf zwölf Jahre limitiert – Oppositionsparteien fürchten damit das politische Aus vieler ihrer erfahrener Vertreter und sprechen von einer Maßnahme, die die parlamentarische Vielfalt weiter verkleinert. Ob das der Beginn einer Erneuerung Ungarns oder doch nur ein neues Kapitel im politischen Machtpoker ist, bleibt einstweilen ungewiss.
Im ungarischen Parlament wurde am Montag per Zweidrittelmehrheit ein Paket von Verfassungsänderungen beschlossen, das insbesondere die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok erzwingt – ausgelöst durch die neue Regierung unter Peter Magyar, die dem langjährigen Vertrauten von Orban Stillhalten gegenüber autoritärer Politik vorwirft. Über das Präsidentenamt hinaus werden durch das Gesetz bedeutende Institutionen umgebaut: Neues Amt zur Vermögenswiederbeschaffung und eine Altersgrenze für Verfassungsrichter von 70 Jahren inklusive. Die Begrenzung der Amtszeiten für Abgeordnete trifft besonders die Opposition – Befürchtungen über weitere Einschränkungen der politischen Vielfalt machen die Runde. Neuere Recherchen zeigen, dass die Verfassungsänderungen als eine Reaktion auf den langjährigen Machterhalt der Fidesz-Partei gesehen werden. Einige Stimmen aus der internationalen Presse warnen, dass durch die Einschränkung der Mandatszeiten demokratische Prozesse unterminiert werden könnten. Während die Regierung auf Reformen und Erneuerung pocht, kritisieren Organisationen wie Amnesty International mögliche Risiken für die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung.