Rückkehrzentren in Drittstaaten: EU bereitet neue Abschiebepraxis vor

Die EU will künftig Rückkehr- und Abschiebezentren außerhalb Europas einrichten – ein heikles Thema, das für Gesprächsstoff sorgt. Die zyprische Präsidentschaft meldete, dass ein wichtiger Schritt getan wurde.

heute 21:51 Uhr | 3 mal gelesen

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des Europaparlaments sowie der Mitgliedsstaaten grundlegend darauf verständigt, künftig die Möglichkeit zu schaffen, abgelehnte Asylsuchende in spezielle Einrichtungen außerhalb der EU unterzubringen. Bis alles spruchreif ist, bedarf es noch der offiziellen Billigung durch EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsländer – die meisten Experten gehen jedoch davon aus, dass der politische Wille groß genug ist. In diesen sogenannten Rückkehrzentren sollen Menschen untergebracht werden, denen ein Verbleib in ihrem EU-Aufnahmeland verweigert wurde, die aber auch nicht ins Heimatland abgeschoben werden können – etwa, weil das Ursprungsland keine Rücknahme duldet oder der diplomatische Draht fehlt. Noch stehen die Standorte dieser Zentren in den Sternen. Die EU will jedenfalls damit erreichen, dass weniger ausreisepflichtige Menschen dauerhaft in Europa bleiben. Interessant (und umstritten): Für minderjährige Geflüchtete ohne Begleitung gelten Ausnahmen. Familien mit Kindern wiederum sind von der Möglichkeit betroffen, abgeschoben und in Drittstaaten gebracht zu werden. Ein Knackpunkt ist, dass zuvor Abkommen mit Ländern außerhalb der EU stehen müssen, die bereit sind, diese Menschen aufzunehmen – gegen finanzielle Unterstützung oder Erleichterungen beim Visum, klar. Während beispielsweise Italien in Albanien ein Pilotprojekt startete, das gerade am Europäischen Gerichtshof geprüft wird, hat Großbritannien mit seiner Ruanda-Lösung einen Rückschlag einstecken müssen. Deutschland zeigt prinzipiell Bereitschaft, solche Vereinbarungen auszuloten. Ob das Ganze hält, was es verspricht? Ich bin zumindest skeptisch: Die Debatte ist alt, die praktischen Hürden bekannt hoch.

Die EU sucht nach Wegen, die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu intensivieren. Durch die Einigung auf eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren in Drittstaaten – die noch final bestätigt werden muss – könnten künftig Menschen, die nicht direkt in ihre Herkunftsländer gebracht werden können, in diese Einrichtungen verbracht werden. Minderjährige ohne Begleitung sind ausdrücklich ausgenommen, während Familien mit Kindern grundsätzlich betroffen sind. Die konkrete Umsetzung hängt von bilateralen Abkommen mit Drittstaaten ab, die zumeist auf Anreize wie Finanzhilfen oder Visaerleichterungen hinauslaufen dürften. Laut aktuellen Berichten, etwa auf spiegel.de und zeit.de, steht die Einigung exemplarisch für den wachsenden Druck auf EU-Staaten, neue Maßnahmen zur Steuerung der Migration zu finden – begleitet von rechtlichen Unsicherheiten und politischer Kontroverse (vgl. Quelle: Der Spiegel, Quelle: Die Zeit). Dabei werden auch menschenrechtliche Bedenken und die bisher mäßigen Erfahrungen mit ähnlichen Modellen, wie etwa Großbritanniens Ruanda-Abkommen oder Italiens Vertrag mit Albanien, breit diskutiert.

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