Sozialstaatsreform: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld stehen vor Zusammenlegung

Bald könnten Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld gebündelt werden – der Plan stammt von einer Regierungskommission und soll alles einfacher machen.

heute 18:08 Uhr | 4 mal gelesen

Es passiert nicht oft, dass sich Menschen aus Bund, Ländern und Kommunen auf eine gemeinsame Lösung einigen, die wirklich spürbar den Alltag der Bürgerinnen und Bürger verändern könnte. Aber genau das strebt der neueste Bericht der Regierungskommission zur Sozialstaatsreform an, der nun auf dem Tisch liegt und anscheinend für allerlei Wirbel sorgt (übrigens, gemeldet hat's zuerst die 'Süddeutsche'). Was bislang beinahe schon labyrinthisch war: Einzelne staatliche Hilfen wie Bürgergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag liefen auf unterschiedlichen Gleisen, mit etlichen Formularen – und vor allem ziemlich voneinander abgeschottet. Die Vorstellung, dass künftig diese drei Unterstützungen in eine einzige, zentral beantragbare Hilfe übergehen, klingt beinahe utopisch. Und doch sehen die 26 Empfehlungen der Kommission genau das vor: Weniger Behörden-Marathon, kein ungeliebtes „Behörden-Pingpong“, sondern stattdessen digitale Antragstellung und einfache Zugänglichkeit. Das Ziel? Hilfen sollen passgenauer landen – zum Beispiel, indem nicht mehr als nebeneinandergestellte Einzellösungen die Betroffenen verwirren oder abstrafen, wenn sie mal mehr arbeiten. Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Wenn Familienmitglieder mehr arbeiten, konnten sie bislang durch komplizierte Anrechnungsregeln eigentlich gar nicht spürbar mehr auf dem Konto haben. Hier soll jetzt angesetzt werden. Auch die Zuständigkeit der Ämter wollen die Reform-Macher klarer trennen: Wer grundsätzlich arbeiten kann, fällt weiterhin in die Obhut der Jobcenter. Wer nicht erwerbsfähig ist, wird von kommunalen Sozialämtern betreut. Für echtes Durchstarten müsste dafür das Grundgesetz geändert werden – Artikel 91e steht dem bisher nämlich im Weg, daher drängen die Kommissions-Mitglieder auf rasche Anpassung. Der vielleicht aufsehenerregendste Punkt: Die Vision von einem digitalisierten Sozialstaat, in dem relevante Daten reibungslos zwischen Behörden fließen. Weniger Papierkrieg, vielleicht sogar weniger Bürokratieverknotung. Und als besonderes Bonbon: Das Kindergeld würde künftig direkt nach der Geburt, ohne separate Antragstellung, ausbezahlt werden. Auffällig ist, dass diesmal nicht Wissenschaftler dominieren, sondern die Verwaltung selbst das Heft in die Hand genommen hat. Etliche Bundesministerien, mehrere Bundesländer – Bayern, NRW, Hamburg zum Beispiel – und große kommunale Spitzenverbände sind involviert. Das Arbeitsministerium (SPD, Bas) steuert die Sache an. Ob das nun alles bald kommt? Genau weiß man es nie – aber die Zeichen stehen zumindest wesentlich besser als in manch anderem Reformprozess.

Die Regierungskommission empfiehlt, mehrere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer einzigen, besser verständlichen Unterstützung zusammenzuführen. Ziel ist es, komplizierte Antragsprozesse zu vereinfachen, digitale Lösungen voranzubringen und den oft kritisierten „Behörden-Pingpong“ zu beenden, indem klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Laut der aktuellen Berichterstattung wird außerdem betont, dass die bisherige Sozialarchitektur teilweise dazu führte, dass Erwerbstätigkeit finanziell nicht ausreichend lohnte – ein Punkt, der nun mit veränderten Anrechnungsregeln adressiert werden soll. Die Reform verlangt jedoch auch die Änderung des Grundgesetzes, insbesondere von Artikel 91e, was den Prozess erschweren könnte, da hierfür eine breite politische Zustimmung nötig ist. Kritik wird an der mangelnden Einbindung unabhängiger Experten geäußert, jedoch versprechen sich Verfechter eine spürbare Verbesserung für Bedürftige und einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ergänzende Recherche: In jüngsten Artikeln der Bundeszentrale für politische Bildung wird darauf hingewiesen, dass die geplante Zusammenlegung insbesondere Alleinerziehenden und sogenannten Working Poor zugutekommen könnte. Die SZ beschreibt in einer aktuellen Analyse konkrete digitale Verbesserungen, etwa die geplante sofortige Gewährung des Kindergelds nach Geburt durch automatisierten Datenabgleich. Ein Beitrag der FAZ betont, dass insbesondere Kommunen auf klare Regeln und technische Unterstützung pochen, weil die geplante Umstellung für Verwaltungen eine enorme Herausforderung bedeute.

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