Ehemaliger Verfassungsrichter: AfD-Verbot in Thüringen vorstellbar

Der Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber sieht ein mögliches Verbot der Thüringer AfD – und reflektiert die Grenzen eines bundesweiten Verbots.

heute 14:00 Uhr | 3 mal gelesen

Eigentlich rechnet man damit ja nicht: Ein ehemaliger Richter am höchsten deutschen Gericht sagt ganz offen, dass ein AfD-Verbot in Thüringen nicht ausgeschlossen ist. Peter M. Huber, selber früher Innenminister, erklärte gegenüber "Focus": "Persönlich halte ich es für denkbar." Ein kleiner Einschub: Die Rechtslage dazu ist derzeit nicht ganz eindeutig – bislang gibt es noch keine Präzedenzfälle oder höchstrichterliche Urteile zu einem solchen Teilverbot. Dennoch betont Huber, dass ein gezieltes Verbot des Landesverbands weniger gravierend wäre als ein bundesweites Parteiverbot. Interessant ist dabei auch, dass er einem Verbot auf Bundesebene deutlich skeptischer gegenübersteht. Grund: Thüringens AfD-Chef Björn Höcke gilt zwar als prägende Figur, sei aber nicht automatisch Repräsentant der gesamten Partei. "Das müssen die Behörden erst durch intensive Recherchen, auch mit V-Leuten, herausfinden," meint Huber dazu. Bemerkenswert nüchtern betrachtet er das AfD-Parteiprogramm: Verfassungswidrigkeit, so Huber, sehe er darin nicht direkt – und zieht einen gewagten Vergleich zu CDU-Programmen in den 1990er Jahren. Letztlich, so seine Mahnung, komme es aber auf die heimlichen Absichten innerhalb der Partei an: Plant dort jemand aktiv, die Demokratie zu unterwandern oder zu beseitigen? Das bleibe zu prüfen. Ob ein AfD-Ministerpräsident das System aus dem Tritt bringen würde? Huber bleibt gelassen: "Unser demokratisches System hält das aus. Und der Bund hat genügend Möglichkeiten, Gefahren zu begegnen." Nachsatz: Die vieldiskutierte Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP hält er für irreführend – Geschichte, sagt Huber, wiederholt sich nicht auf diese Weise.

Der frühere Verfassungsrichter Peter M. Huber hält ein AfD-Verbot in Thüringen für eine reale Option, gerade weil ein gezieltes Landesverbot weniger einschneidend wäre als ein Verbot auf Bundesebene. Ausschlaggebend seien nicht allein programmatische Aussagen, sondern vielmehr, ob nachweisbare Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen. Trotz möglicher Erfolge der AfD sieht Huber das deutsche Demokratiesystem als robust an und warnt vor vorschnellen historischen Parallelen. Aktuelle Ergänzungen: Laut jüngsten Medienberichten bekräftigt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine anhaltende Beobachtung des thüringischen AfD-Landesverbandes aufgrund rechtsextremer Tendenzen (Quelle: dpa, 11.06.2024). Während die politischen Debatten über ein mögliches Verbot zunehmen, äußerten mehrere Politiker wie Nancy Faeser (SPD) und Wolfgang Kubicki (FDP) jüngst Zweifel an der rechtlichen Umsetzbarkeit, betonen jedoch die Notwendigkeit intensiver Kontrolle (vgl. verschiedene Quellen auf Zeit.de und Spiegel.de, Juni 2024). Darüber hinaus diskutieren mehrere Leitartikel die Auswirkungen eines Teilverbots auf die politische Landschaft im Osten Deutschlands und die Gefahr einer weiteren Radikalisierung, sollten Maßnahmen nicht sorgfältig abgewogen werden.

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