Papier bezeichnet Wehrpflichtregelung als klares Verfassungsproblem

Hans-Jürgen Papier, einst Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußert deutliche Kritik an Verteidigungsminister Pistorius' Wehrpflichtgesetz und wirft dem Entwurf schwere handwerkliche Mängel vor.

heute 13:59 Uhr | 3 mal gelesen

Um ehrlich zu sein, fehlen mir ein wenig die Worte: Wie es der dort festgelegte Paragraf 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes durch die Kontrolle gleich mehrerer Ministerien schaffen konnte – Verteidigung, Justiz und Inneres – ist mir ein Rätsel. War es Nachlässigkeit? Oder hat man die Auswirkungen schlicht falsch eingeschätzt? Seit Anfang Januar ist das neue Gesetz in Kraft und schreibt vor: Männliche Personen müssen ab ihrem 18. Geburtstag eine Erlaubnis der Bundeswehr einholen, wenn sie für mehr als drei Monate Deutschland verlassen wollen – bis zum 45. Lebensjahr. Das ist schon ein tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit. Merkwürdig ist, dass diese Einschränkung offenbar damit begründet wird, dass Wehrpflicht überwacht werden müsse – obwohl doch aktuell gar keine besteht. Papier betrachtet es deshalb als 'glasklar verfassungswidrig' und in der Praxis schlichtweg sinnlos. Dass das Verteidigungsministerium darauf reagiert und die Vorschrift per Verwaltungsvorschrift faktisch aussetzt, ist ihm zu wenig. Solange das Gesetz nicht explizit im Wortlaut klarmacht, dass eine Genehmigungspflicht nur bei aktiver Wehrpflicht gilt, bleibt es aus seiner Sicht ein Problem. Denn Rechtsstaat bedeutet, dass Gesetze tatsächlich angewandt werden – und nicht, dass Behörden einfach beschließen, wann etwas gilt. Die Lösung per Verwaltungsvorschrift wirkt auf ihn wie ein sehr fragwürdiger Trick. Angesichts der deutschen Geschichte dürfe man solche Begrenzungen von Ausreisefreiheit keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, so Papier. Wer Gesetze derart unsinnig formuliere, spiele mit dem Vertrauen der Bevölkerung. Das macht ihm ernsthaft Sorgen.

Das umstrittene Wehrpflichtgesetz, das seit 1. Januar in Teilen gilt, verpflichtet junge Männer dazu, für längere Auslandsaufenthalte eine Erlaubnis der Bundeswehr einzuholen – obwohl derzeit keine allgemeine Wehrpflicht besteht. Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnt, dies stelle eine erhebliche Grundrechtsverletzung dar und sei aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht haltbar. Laut Papier sei die aktuelle Verwaltungslösung (Aussetzung per Vorschrift) keinesfalls rechtsstaatlich überzeugend; stattdessen müsse das Gesetz klarstellen, dass die Regelung erst bei tatsächlicher Einführung der Wehrpflicht gilt. In den letzten 48 Stunden wurden ähnliche Diskussionen in mehreren deutschen Medien geführt. Die Debatte bleibt brisant, insbesondere im Lichte des Vertrauens in rechtsstaatliche Verfahren und angesichts der sicherheitspolitischen Diskussion um Wehrpflicht und Bundeswehrstärke im Jahr 2024. Nach Recherchen geben etwa die "Süddeutsche" und "FAZ" juristischen Bedenken Raum und verweisen auf die auffälligen Parallelen zu Debatten aus der Geschichte, in denen Ausreiseschranken missbraucht wurden. Des Weiteren diskutieren Experten darüber, ob eine Wehrpflicht überhaupt kurzfristig wiedereingeführt werden könnte, was angesichts logistischer und gesellschaftlicher Herausforderungen äußerst fraglich scheint.

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