Thüringens Innenminister fordert: AfD-Landesverbände verbieten?

Nach einem aktuellen Entschluss des Verwaltungsgerichts Köln, der dem Verfassungsschutz verbietet, die AfD vorerst als zweifelsfrei rechtsextremistisch einzustufen, bringt Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände ins Gespräch. Maier bleibt überzeugt, dass ein entschlossenes Handeln der Demokratie gefragt ist.

heute 20:10 Uhr | 7 mal gelesen

Betrachtet man die aktuelle Rechtslage, sieht sich Maier – besonders mit Blick auf den Thüringer AfD-Landesverband – in seiner Einschätzung bestätigt: Für diesen ist die Bewertung als verfassungsfeindlich mittlerweile rechtskräftig. Maier betont, dass die Möglichkeiten des Grundgesetzes ausgeschöpft werden sollten und ein Gang zum Bundesverfassungsgericht unausweichlich erscheine, falls man über ein Verbot nachdenkt. In seinen Worten klingt ein gewisses Beharren durch: 'Ich halte eine Antragstellung nach wie vor für geboten.' Interessant ist auch sein Hinweis auf die Einschätzung des Kölner Gerichts – und hier wird’s etwas verklausuliert: Zwar sei die Entscheidung nur vorläufig, doch das Gericht betone durchaus, dass innerhalb der AfD ausreichend Anhaltspunkte für eine Ausrichtung gegen die freiheitliche Grundordnung bestehen. Maier unterstreicht ausdrücklich: Der begründete Verdacht bestehe weiterhin und lasse sich nicht so einfach beiseite schieben. Man spürt: Er ringt merklich um einen klaren, stringenten Umgang mit dieser politischen Herausforderung – und ist nicht frei von Zweifel, wie der nächste Schritt genau aussehen sollte.

Die Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD – zumindest auf Ebene einzelner Landesverbände – entfacht sich immer wieder neu, besonders nach aktuellen juristischen Entwicklungen wie dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Maier steht dabei symptomatisch für einen Teil der Politik, der auf die Gefahren hinweist, die von rechtsextremen Tendenzen innerhalb der AfD ausgehen – und dennoch muss auch er die juristische Feinmechanik und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit respektieren. Neueste Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten und führenden Verfassungsrechtlern bestätigen, dass ein Parteiverbot aktuell extrem hohe Hürden hat, aber immerhin der Diskurs zur wehrhaften Demokratie und deren Instrumenten deutlich an Tiefe gewinnt. Auch jüngste Medienberichte zeigen, dass sich die AfD, vor allem in Ostdeutschland, weiter radikalisiert und auch in anderen Bundesländern die Diskussion über mögliche Verbotsanträge Fahrt aufnimmt. Unter anderem berichtete der Spiegel, dass das Bundesinnenministerium an neuen Überwachungsstrategien arbeitet, die ein klareres Bild rechtsextremer Strukturen innerhalb solcher Parteien liefern sollen. In verschiedenen Landtagen formieren sich inzwischen parteiübergreifende Initiativen, die für mehr Transparenz und gegebenenfalls für härtere Maßnahmen plädieren.

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