Bislang werden an deutschen Universitäten angehende Juristen kaum mit Sexualstrafrecht konfrontiert – ein Umstand, den Carmen Wegge als fahrlässig kritisiert. Sie argumentiert, dass viele Juristinnen und Juristen in ihrer Ausbildung kaum Einblick in die komplexen Dynamiken von sexualisierter Gewalt erhalten. Das führe dazu, dass Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Verteidiger später oft zu wenig Sensibilität und Fachwissen im Umgang mit Opfern aufbringen. Wegge fordert daher nicht nur die Aufnahme des Sexualstrafrechts, sondern auch der Istanbul-Konvention in den Pflichtstoff spätestens zum zweiten Staatsexamen. Sie drängt darauf, dass die Justizministerkonferenz das dringend diskutiert. Stellt sich die Frage: Wie lange kann sich die juristische Ausbildung in Deutschland noch an traditionellen Mustern festhalten, während gesellschaftspolitisch so viel auf dem Spiel steht? Und ehrlich: Wie soll eine bessere Rechtsprechung funktionieren, wenn schon das Studium mit blinden Flecken durchzogen ist?
Die Forderung der SPD-Frauen, angeführt von Carmen Wegge, nach einer Überarbeitung des Jurastudiums zielt darauf ab, den Opferschutz und die Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt deutlich zu stärken. Bisher ist das Sexualstrafrecht kein fester Bestandteil des juristischen Curriculums – ein Mangel, der im Licht wiederkehrender gesellschaftlicher Debatten um Victim Blaming oder Ermittlungsfehler immer stärker ins Gewicht fällt. Ergänzend legt Wegge Wert auf die verbindliche Vermittlung der Inhalte der Istanbul-Konvention, die maßgeblich den Schutz vor Gewalt gegen Frauen regelt. Jüngste Recherchen zeigen zudem, dass Studierende und Experten schon lange eine Praxisferne in der Juristenausbildung beklagen. In mehreren Bundesländern gibt es mittlerweile Initiativen, die eine Modernisierung des Jura-Curriculums diskutieren, vor allem angesichts der gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sexualdelikte, digitale Gewalt und internationaler Opferschutz.