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BGH: Keine Erlaubnis für lukrative Untervermietung von Wohnraum

Das höchste deutsche Zivilgericht hat festgestellt: Wer seine Mietwohnung gewinnorientiert untervermietet, verletzt den Mietvertrag – und riskiert die Kündigung. Die Richter am BGH bekräftigen damit, wie sensibel das Gleichgewicht beim Untervermieten ist.

28.01.26 13:04 Uhr