BGH: Keine Erlaubnis für lukrative Untervermietung von Wohnraum
Das höchste deutsche Zivilgericht hat festgestellt: Wer seine Mietwohnung gewinnorientiert untervermietet, verletzt den Mietvertrag – und riskiert die Kündigung. Die Richter am BGH bekräftigen damit, wie sensibel das Gleichgewicht beim Untervermieten ist.
28.01.26 13:04 Uhr