Manchmal stolpert man beim Zeitungslesen still vor sich hin, dann fällt einem doch die Kaffeetasse fast aus der Hand: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat mal wieder zugeschlagen und vier Männer angeklagt, weil sie im Dunstkreis der legendär schillernden Cum-Ex-Geschäfte unterwegs gewesen sein sollen. Genauer: Zwei Briten (Jahrgang 66 und 59), ein Deutscher (61) und ein Amerikaner (60) stehen jetzt mit dem Rücken zur Wand, nachdem sie 2008 als Banker einen auf Dax-Aktien und Dividendenstichtag ausgeklügelten Deal zusammengebastelt haben. Laut Anklage ging es darum, durch steuerliche Taschenspielertricks – angeblich nicht existierende Steuerabzugsbeträge – zig Millionen aus dem hessischen Steuertopf herauszuschaufeln.
Das Ganze ist kein Einzelfall: Hessen ermittelt eifrig, bisher wurden sieben Anklagen erhoben, zwölf Verurteilungen kassiert – und die Listen der Beschuldigten werden länger, nicht kürzer. Zwei der Angeklagten arbeiteten damals direkt in Frankfurt, die anderen beiden im Londoner Ableger der Bank, für die das alles angeblich ablief. Allein dieser vierköpfigen Truppe wird ein Steuerschaden von über 20 Millionen Euro angelastet.
Ach, und man reibt sich ein wenig die Augen: Noch immer laufen zehn große Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 39 Verdächtige. Rechtskräftige Urteile gibt’s zwar schon, aber von einem Ende dieses Justizdramas kann überhaupt keine Rede sein.
Die Frankfurter Justiz hat erneut eine Anklage im Cum-Ex-Komplex gegen vier Banker aus unterschiedlichen Ländern erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, durch ausgeklügelte Aktiengeschäfte im Jahr 2008 den deutschen Staat in erheblichem Maße um Steuereinnahmen gebracht zu haben – der nun erfasste Schaden beläuft sich auf über 20 Millionen Euro. Das Verfahren ist Teil einer umfangreichen Ermittlung rund um Cum-Ex-Deals in Hessen, bei denen bereits zahlreiche Anklagen und Verurteilungen erfolgten und die den Finanzplatz Deutschland weiterhin belasten.
Eine Recherche aktueller Berichte zeigt, dass der Cum-Ex-Skandal bundesweit nach wie vor enorme Wellen schlägt: So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass mittlerweile zahlreiche Einzelverfahren gegen Banken und Händler eingeleitet wurden und das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich bestätigt hat, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind. Die Frankfurter Allgemeine analysiert, wie der anhaltende juristische Streit rund um Haftungsfragen und Steuererstattungen nicht nur Frankfurt, sondern das gesamte Justizsystem in Atem hält. Der Spiegel thematisiert vor allem die internationale Zusammenarbeit der Ermittler und die Schwierigkeiten bei der Verfolgung ausländischer Verdächtiger, die oft nicht ausgeliefert werden. Die Dynamik im Cum-Ex-Komplex bleibt also hoch und beschäftigt Gerichte noch auf Jahre.