Der Deutsche Beamtenbund hat in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet hatte, seine Meinung zur bevorstehenden Besoldungsreform formuliert. Zwar unterstützt der Verband grundsätzlich die geplanten Änderungen, hält aber mehrere Aspekte für verfassungsrechtlich heikel – um nicht zu sagen problematisch. Der Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Einstiegsgehälter für Bundesbeamte bereits ab der zweiten Erfahrungsstufe anzuheben (statt wie bisher ab der ersten), findet beim DBB noch Zustimmung.
Kritisch reagiert der DBB allerdings auf die vorgesehene neue Berechnungsgrundlage der Besoldung: Sie soll sich künftig nicht mehr am Bild des (fast schon klischeehaften) Alleinverdieners orientieren, sondern davon ausgehen, dass der Partner des Beamten circa 20.000 Euro im Jahr verdient. Das sorgt für Kopfschütteln bei den Beamtenvertretern, denn sie argumentieren: Was der Partner verdient, ist nicht in der Hand des Beamten – eine „fiskalische Herunterrechnung“ der staatlichen Versorgung sei so nicht zulässig.
Auch bei den Top-Beamten in der sogenannten B-Besoldung sieht die Reform Unstimmigkeiten. Vorgesehen ist dort eine schwächere Gehaltserhöhung als im mittleren oder gehobenen Dienst. Dem DBB missfällt zudem der geringe Abstand – besonders zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 4, der auf nur noch 1,6 Prozent schrumpfen soll. Laut Bundesverfassungsgericht ist aber ein deutlich größerer Abstand vorgeschrieben, um Unterschiede in Leistung und Verantwortung fair abzubilden. Grundsätzlich bestehe die Gefahr, dass das neue Modell an den Verfassungsgrundlagen vorbeigerechnet wird. Das Bundesinnenministerium schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Die Debatte um die geplante Besoldungsreform der Bundesregierung hat nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch gesellschaftspolitische Facetten. Während der DBB verfassungswidrige Eingriffe in das Alimentationsprinzip und das Abstandsgebot moniert, wächst unter Beschäftigten die Sorge, dass die Reform unter dem Deckmantel der Modernisierung zu faktischen Einkommensverlusten führen könnte. Und: Schon jetzt gibt es Klagen, dass der öffentliche Dienst an Attraktivität verliert – besonders bei steigender Inflation und zunehmendem Fachkräftemangel.
Zudem wird in aktuellen Medienberichten sowohl auf das politische Ringen um die Kosten der Reform hingewiesen als auch darauf, dass die Einbeziehung von Partnereinkommen auf verbreitete Skepsis stößt. Die Frage, ob sich künftig im öffentlichen Dienst noch ausreichend qualifizierte Fachkräfte finden, ist angesichts der Debatte um faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen drängender denn je.