Der Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der am Mittwoch im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, wurde vom Deutschen Behindertenrat scharf kritisiert. Ihm fehlt jegliche Verbindlichkeit, Unternehmen zu baulichen Anpassungen oder zur Änderung von Gütern und Dienstleistungen zu verpflichten, sofern solche Maßnahmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Damit könnten weiterhin zahlreiche Zugangsbarrieren bestehen bleiben. Mittlerweile greift die öffentliche Debatte auch grundlegende Fragen nach gesellschaftlicher Inklusion und der tatsächlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf. Menschenrechtsverbände bemängeln, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen bislang allenfalls halbherzig erfüllt und mahnen weitreichende Strukturreformen sowie spürbare Sanktionen für mangelnde Umsetzung an. Laut aktuellen Medienberichten gerät die Bundesregierung in Erklärungsnot, da Betroffenenverbände und zahlreiche Jurist*innen auf massive Versäumnisse und die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage verweisen; der Entwurf könne eher Stillstand als Fortschritt bedeuten. Im Kern bleibt: Ohne echte Sanktionsmöglichkeiten und verbindliche Vorgaben bleibt Barrierefreiheit ein frommer Wunsch. Erst gestern wurde bekannt, dass zahlreiche Behörden und öffentliche Stellen ihre Angebote noch immer nicht vollständig barrierefrei gestalten konnten. (Recherchiert anhand aktueller Berichterstattung in taz, Die Zeit, und Der Spiegel)