Behindertengleichstellungsgesetz vor Reform: Enttäuschung beim Deutschen Behindertenrat über mangelnde Ambitionen

Berlin – Das geplante Update des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sorgt für Frust. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) lässt an der aktuellen Fassung der Bundesregierung kaum ein gutes Haar: Die Reform, die am Mittwoch im Kabinett beraten wird, bleibe hinter den Erwartungen zurück. Engagierte Stimmen beklagen, dass Barrierefreiheit und echte Teilhabe für Menschen mit Behinderung immer noch auf sich warten lassen – und der Entwurf sogar Rückschritte bringen könnte.

heute 12:13 Uhr | 12 mal gelesen

Mal ehrlich: Der Geduldsfaden bei Menschen mit Behinderung und ihren Unterstützer*innen ist längst überstrapaziert. Noch immer ist Barrierefreiheit in Deutschland vielerorts Zukunftsmusik, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention das schon seit mehr als anderthalb Jahrzehnten einfordert. Jetzt gibt es immerhin einen Gesetzesentwurf, der angemessene Vorkehrungen auch für private Anbieter vorsieht – das lobt der Deutsche Behindertenrat (DBR) ausdrücklich. Nur bleibt dabei ein Haken, der ziemlich schwer wiegt: Unternehmen sollen per Gesetz von jeglichen baulichen oder technischen Veränderungen verschont bleiben, weil das angeblich „unzumutbar“ wäre. So zumindest steht es im Entwurf – und das ist für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht. Denn damit, so die Kritik vom DBR, werden Menschen mit Behinderungen unterschwellig wieder zur Belastung erklärt, und genau das widerspricht nicht nur menschenrechtlichen Verpflichtungen, sondern sendet auch ein verheerendes Signal an die Gesellschaft. Statt großspurigen Ankündigungen und netten Floskeln fordert der DBR Taten: verbindliche Standards, klare Fristen, echte Sanktionsmechanismen und vor allem wirksame Instrumente für gleichberechtigte Teilhabe. Den aktuellen Entwurf nennt Michaela Engelmeier vom DBR daher wenig schmeichelhaft: Symbolpolitik genügt eben nicht – und die Zeiten von leeren Versprechungen sollten eigentlich vorbei sein.

Der Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der am Mittwoch im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, wurde vom Deutschen Behindertenrat scharf kritisiert. Ihm fehlt jegliche Verbindlichkeit, Unternehmen zu baulichen Anpassungen oder zur Änderung von Gütern und Dienstleistungen zu verpflichten, sofern solche Maßnahmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Damit könnten weiterhin zahlreiche Zugangsbarrieren bestehen bleiben. Mittlerweile greift die öffentliche Debatte auch grundlegende Fragen nach gesellschaftlicher Inklusion und der tatsächlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf. Menschenrechtsverbände bemängeln, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen bislang allenfalls halbherzig erfüllt und mahnen weitreichende Strukturreformen sowie spürbare Sanktionen für mangelnde Umsetzung an. Laut aktuellen Medienberichten gerät die Bundesregierung in Erklärungsnot, da Betroffenenverbände und zahlreiche Jurist*innen auf massive Versäumnisse und die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage verweisen; der Entwurf könne eher Stillstand als Fortschritt bedeuten. Im Kern bleibt: Ohne echte Sanktionsmöglichkeiten und verbindliche Vorgaben bleibt Barrierefreiheit ein frommer Wunsch. Erst gestern wurde bekannt, dass zahlreiche Behörden und öffentliche Stellen ihre Angebote noch immer nicht vollständig barrierefrei gestalten konnten. (Recherchiert anhand aktueller Berichterstattung in taz, Die Zeit, und Der Spiegel)

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