Manchmal fragt man sich wirklich, wie nah die Justiz der Lebenswirklichkeit eigentlich noch ist. So urteilt der BGH: Unternehmen, die vor einem Mahnverfahren checken, ob der Schuldner zahlungsfähig ist, bleiben ab jetzt eben selbst auf den Kosten der Bonitätsauskunft sitzen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hält das schlicht für realitätsfern – und ehrlich gesagt, es klingt plausibel. Wer als Gläubiger eh schon unfreiwillig als Kreditgeber einspringt (ohne Zinsen wohlgemerkt), muss künftig noch stärker abwägen, ob er überhaupt Schritte einleitet. Kein Wunder also, dass BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann von einer 'Verlagerung der Kosten vom Schuldner zum Gläubiger' spricht. Hinter solchen Urteilen steckt ja oft der Gedanke: 'Man kann ja noch 30 Jahre vollstrecken.' Blöd nur, dass dies für die betroffenen Firmen rein gar nichts nützt, wenn sie das Geld genau jetzt brauchen – und nicht in ferner Zukunft, während Verwaltung und weitere Kosten weiterlaufen.
Konkreter Fall: Nicht mal bezahlte Müllentsorgung – der Schuldner mauert, Mahnungen laufen ins Leere, vor dem Gang zum Gericht nochmal eben die Bonitätsprüfung (ein Routineakt im Wirtschaftsleben). Die wird jetzt nicht mehr erstattet. Das Widersinnige: Die Prüfung hätte möglicherweise eine kostspielige Klage verhindert, von der am Ende niemand etwas hat, am allerwenigsten der Schuldner. Im Schnitt wenden sich laut BDIU jährlich 37 Millionen Gläubiger an Inkassofirmen, in vielen Fällen wäre eine Bonitätsauskunft betriebswirtschaftlich geboten. Es türmen sich also nicht nur offene Rechnungen – auch die (Risiko-)Kosten für Ehrliche, die ihren Job machen.
Der BGH argumentiert: Die Forderung kann ja noch Jahrzehnte bestehen. Dabei weiß jeder, der in irgendeiner Form mit Finanzen zu tun hat: Papier ist geduldig – Kontostände leider nicht. Gerichtskosten, die der Gläubiger mal schön vorverauslagt hat, sind aber futsch, falls der Schuldner pleite ist. Und ja, der erwähnte Grundsatz, dass eigentlich der Verursacher (also der Zahlungssäumige) die Kosten trägt? Der erodiert – zum Nachteil des Gerechtigkeitsempfindens. Das ist wohl auch das, was die Branche wirklich ärgert: Recht haben heißt immer weniger auch Recht bekommen. Denn am Ende werden wahrscheinlich eher weniger Bonitätsprüfungen gemacht, was beide Seiten schlimmer dastehen lässt – und sogar Gerichte weiter belastet.
Der BDIU, übrigens der größte Inkassoverband Europas, vertritt 450 Firmen und führt mit seinen Leuten Milliardenbeträge in den Wirtschaftskreislauf zurück. Trotz aller Automatisierung: Ohne gesunden Pragmatismus und ein bisschen Fairness beim Verursacherprinzip geht’s halt in der Realität nicht. Und noch eine Fußnote: Es geht oft nicht um den berühmten Euro-fünfzig, sondern um ganze Existenzen – und um das Prinzip, das eigentlich jeder aus dem Alltag kennt: Wer einen Schaden macht, muss zahlen. Sonst rutscht das System langsam, aber sicher ins Wanken.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Nicht-Erstattungsfähigkeit von Bonitätsauskünften stößt auf scharfe Kritik aus der Wirtschaft. Insbesondere Inkassounternehmen sehen ihre Stellung als Gläubiger deutlich geschwächt und warnen vor einer schleichenden Aushöhlung des Verursacherprinzips, nach dem eigentlich der Schuldner sämtliche Folgekosten einer Forderungsverzögerung tragen sollte. Zeitgleich werden auch Stimmen aus dem Mittelstand und Handel laut, die angesichts steigender Zahlungsausfälle und unsicherer wirtschaftlicher Bedingungen die praktische Bedeutung solcher Bonitätsprüfungen betonen, um Existenzen zu sichern – gerade kleinere Betriebe bangen vor höheren Ausfallrisiken und weniger Spielraum beim Forderungseinzug.
Eine aktuelle Recherche unterstreicht, dass zahlreiche Wirtschaftsverbände und auch Rechtsexperten in den letzten Tagen Signalwirkung für den Umgang mit Vertragsverstöße sehen. Manche Wirtschaftsmedien heben hervor, dass die Entscheidung möglicherweise zu vermehrten, unnötigen Klageverfahren führen könnte – was wiederum Gerichte und Justiz personell belastet und letztlich dem Ziel effizienter Streitbeilegung entgegenläuft. Darüber hinaus geben Juristen zu bedenken, dass das Urteil in der Praxis größere Unsicherheiten für Betriebe mit sich bringt, weil sie zukünftig stärker auf eigene Kosten prüfen müssen, ob sich ein Klageverfahren überhaupt lohnt oder wirtschaftlich tragbar ist.