Am Donnerstag wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile des Oberlandesgerichts Thüringen gegen vier Mitglieder der Gruppe "Knockout 51" größtenteils gehalten hat. Die Männer waren wegen ihrer Rolle in der rechtsextremen, auf Eisenach zentrierten Kampfsportgruppe zu mehrjährigen Haftstrafen beziehungsweise einer Jugendstrafe verurteilt worden. Ausgangspunkt war das Jahr 2019, als sie – teils zusammen, teils auszugsweise – die Organisation gründeten, deren erklärtes Ziel gezielte Gewalt gegen Andersdenkende, etwa Polizist:innen oder politische Gegenspieler sowie sogenannte "asoziale" Gruppen, war. Man muss sich das vorstellen: Trainiert wurde, um später zuzuschlagen – auf und neben der Matte. Einzelne Mitglieder verübten daraufhin mehrfach teils erhebliche Körperverletzungen. Interessant ist, dass die Bundesanwaltschaft eigentlich ein noch härteres Urteil durchsetzen wollte: Sie forderte, "Knockout 51" als terroristische statt nur kriminelle Vereinigung einzustufen. Damit blitzte sie vorm BGH allerdings ab. Bei zwei Angeklagten wurden zudem Waffen entdeckt – was den Vorwurf der Bewaffnung noch untermauert. Der BGH – oft als eher nüchtern, fast lehrbuchhaft penibel im Urteil formuliert – sah im Kern keine Rechtsfehler, hält aber in zwei Fällen Nachbesserungen für angebracht: Insbesondere hinsichtlich einer möglichen, schwereren Waffenstraftat und der Strafhöhe eines jugendlichen Angeklagten. Deshalb muss das Oberlandesgericht Thüringen nochmal ran – für ein paar Details, aber nicht mehr für den Gesamtrahmen. So bleibt das starke Signal gegen rechtsextreme Gewalt fast unverändert.
Der BGH hat die Verurteilungen gegen vier Mitglieder von "Knockout 51" in den meisten Punkten bestätigt – darunter die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und der Besitz von Waffen. Die Richter lehnten es ab, die Gruppierung als terroristisch einzustufen, was die Generalbundesanwaltschaft eigentlich erreichen wollte. Laut OLG Thüringen bereiteten sich die Angeklagten gezielt mit Kampfsport auf Gewalttaten gegen Menschen aus dem als 'feindlich' markierten Spektrum vor – die Urteile bleiben bis auf Details wie die erneute Prüfung einer Waffenstraftat und einer Jugendstrafe bestehen. Aktuell wird auch in anderen Medien verstärkt über rechtsextreme Gruppierungen, deren Aktivitäten und die Rolle staatlicher Stellen diskutiert. Aus jüngsten Recherchen geht hervor, dass sich rechtsextreme Gruppierungen generell in der Bundesrepublik weiter radikalisieren, auch indem sie sich sportlich, insbesondere über Kampfsport, professionalisieren. Parallel warnen Experten immer wieder vor der Unterwanderung zivilgesellschaftlicher Räume durch solche Strukturen und mahnen eine konsequente Strafverfolgung und Präventionsarbeit an.