Schon lange wird um die Neuordnung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern gekämpft – bislang ohne abschließendes Ergebnis. Doch diesmal scheint es Bewegung zu geben: Besonders das Prinzip der Veranlassungskonnexität, wonach der Gesetzgeber für die entstehenden Kosten aufkommen soll, steht im Zentrum der Reform. Neu ist dabei, dass dieses Prinzip nicht pauschal, sondern nur für Ausgabensteigerungen gelten soll. Die Länder hatten gehofft, auch bei Mindereinnahmen durch neue Gesetze unterstützt zu werden, was der Bund bisher ablehnt. Interessant dabei: Der Bund möchte zudem vom sogenannten Entflechtungsgesetz profitieren, falls seine Maßnahmen zu Einsparungen auf Länder- oder Kommunalebene führen. Laut aktuellen Presseberichten sind aus mehreren Quellen Signale zu hören, dass ein Kompromiss nach über einjährigem Ringen endlich möglich erscheint. – Zusätzliche Details aus der Recherche: Offenbar spielt auch der Druck durch wachsendes Haushaltsdefizit eine Rolle; mehrere Ministerpräsidenten mahnen eine schnelle Lösung wegen Finanzierungslücken im Bildungs- und Sozialbereich an. Kritiker befürchten allerdings, dass durch zu enge Definitionen der Veranlassungskonnexität die großen Ungleichheiten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern bestehen bleiben könnten. Außerdem steht das Thema Föderalismusreform im Raum, das mit der Finanzverteilung eng verwoben ist.