Gerichte setzen klare Regeln: Apotheken tragen Mitverantwortung für illegale Medikamentenwerbung im Netz

Düsseldorf – Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßt aktuelle Urteile, die Apotheken für problematische Werbung von Online-Plattformen in die Pflicht nehmen.

heute 09:41 Uhr | 2 mal gelesen

Manchmal holt einen die Zukunft schneller ein, als einem lieb ist: Im Streit um die Grenzen digitaler Angebotsmodelle ist die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) vor dem Berliner Landgericht erneut erfolgreich gewesen. Das Urteil besagt: Apotheken dürfen sich nicht herausreden, wenn Plattformen wie „DoktorABC“ verschreibungspflichtige Arzneimittel unerlaubt bewerben oder Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln. Auch eine scheinbar harmlose Vermittlung ärztlicher Rezepte per Online-Fragebogen fällt darunter. Das Gericht hat ganz explizit keine halben Sachen gemacht: Schon Werbung für Krankheitsbehandlungen mit Medikamenten, ganz egal ob ein bestimmtes Produkt genannt wird, ist nicht erlaubt. Noch wichtiger: Apotheken müssen ganz genau hinsehen, mit wem sie zusammenarbeiten. Hören sie etwa von illegalen Werbepraktiken und machen trotzdem weiter, sind sie dran – mit allen Konsequenzen. Bemerkenswert ist, wie Dr. Bettina Mecking von der AKNR das im Klartext formuliert: Apotheken sind Teil des Problems, wenn sie das Geschäft der Plattformen nicht stoppen. Die Rolle der freien Apotheke und die neutrale Beratung sollen geschützt bleiben. Das Ganze erhält besondere Brisanz, weil auch der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. März 2026 das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneien verschärft hat. Es spielt keine Rolle, ob eine Plattform für spezielle Medikamente, für eine Kategorie oder nur ganz allgemein wirbt – selbst das reicht, um das Gesetz zu brechen. Und: Apotheken, die sich auf Plattformen einlassen, müssen genau prüfen, was dort passiert, sonst steht im Zweifel die eigene Betriebserlaubnis auf dem Spiel. Die AKNR prüft bereits weitere juristische Schritte, um solche undurchsichtigen Geschäftsmodelle künftig zu unterbinden. Oder um es mit Meckings Worten zu sagen: Auch im Internet gelten Gesetze – und zwar überall.

Die Entscheidungen des Landgerichts Berlin sowie des Bundesgerichtshofs markieren einen deutlichen Richtungswechsel für Online-Geschäftsmodelle rund um Arzneimittel. Sie verbieten Apotheken jede Zusammenarbeit mit Plattformen, auf denen verschreibungspflichtige Medikamente unzulässig beworben oder Patienten gezielt an bestimmte Apotheken verwiesen werden – und machen sie zivilrechtlich haftbar. Neuere Recherchen zeigen zudem, dass Gesundheitsexperten die rechtlichen Vorgaben als wichtiges Signal für Patientenschutz und professionelle Standards bewerten; gleichzeitig stehen zahlreiche Online-Anbieter unter Beobachtung der Behörden, da die Einhaltung der patientenschutzrechtlichen Vorgaben im deutschen Apothekenwesen zunehmend kontrolliert wird. Weiterhin gab es in den letzten 48 Stunden Berichte über eine zunehmende Kontrolle von Telemedizin-Angeboten durch Versicherungen und Kassenärztliche Vereinigungen. Gerade kleine Apotheken fürchten zurückgehende Online-Kundschaft, da die Vorgaben stärkere Hürden für Kooperationsmodelle schaffen.

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