Am Mittwoch wandert ein neuer Gesetzesentwurf auf den Tisch des Kabinetts, initiiert von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). In einem Interview mit der 'Rheinischen Post' äußerte sie sehr deutlich: 'Wenn jemand K.o.-Tropfen benutzt, um eine Vergewaltigung zu begehen, sollte das mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden.' Schon nach aktueller Gesetzeslage können K.o.-Tropfen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen – bislang allerdings ohne zwingenden Strafrahmen wie bei Waffengebrauch. Das Problem: Der Bundesgerichtshof urteilte 2024, dass K.o.-Tropfen bislang nicht als "gefährliches Werkzeug" gelten, sondern anders behandelt werden. Dadurch bleiben die Mindeststrafen mitunter recht niedrig (momentan drei Jahre), was viele Betroffene und auch Expert:innen kritisieren. Genau hier setzt Hubigs Gesetzesentwurf an: Er verlangt, dass der Einsatz von K.o.-Tropfen rechtlich auf eine Stufe mit Waffengebrauch oder gefährlichen Werkzeugen bei Sexual- oder Raubstraftaten gestellt wird. Das klingt trocken, ist aber in der Praxis entscheidend: Die Betroffenen – überwiegend junge Frauen, oft in Clubs, Bars oder sogar in den eigenen vier Wänden – erleben eine besonders perfide Form der Gewalt. Die Täter agieren meist heimlich, indem sie Drogen ins Glas mischen. Damit werden Opfer schlagartig wehrlos – und können das Geschehen oft weder verhindern noch erinnern. Laut Hubig muss das Recht endlich angemessen darauf reagieren: 'Wer mit K.o.-Tropfen Gewalt ausübt, gehört besonders hart bestraft.' Die geplante Gesetzesänderung ist Teil einer umfassenderen Strategie, Gewalt vorzubeugen und den Schutz – insbesondere von Frauen – zu verbessern. Interessant ist übrigens, dass diese Initiative nicht nur Strafrecht ins Visier nimmt, sondern zum Beispiel auch Präventionskonzepte in Bars und Veranstaltungsorten beinhalten soll – ein Punkt, der bisher kaum beachtet wurde.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass künftig der Einsatz von K.o.-Tropfen bei Raub oder Sexualdelikten als 'gefährliches Mittel' eingestuft wird, um so zu höheren Mindeststrafen zu gelangen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024, nach dem K.o.-Tropfen bisher nicht denselben Strafrahmen wie Waffen erreichen. Die Neuregelung soll vor allem Frauen besseren Schutz bieten und ist Teil einer umfassenderen Strategie gegen Gewalt. Ergänzend dazu berichten aktuelle Artikel, dass die Diskussion in der Justiz und unter Fachleuten unterschiedlich aufgenommen wird: Einige sehen einen wichtigen Meilenstein im Opferschutz, andere fordern parallel bessere Präventionskonzepte und flächendeckende Sensibilisierung – etwa in der Gastronomie oder auf Musikfestivals. In vielen Bundesländern gibt es zudem aktuell Pilotprojekte, um Barkeeper und Sicherheitskräfte gezielt auf das Erkennen und den Umgang mit K.o.-Tropfen vorzubereiten (Stand: Juni/Juli 2024).