Fakt ist: Das Thema brodelt schon länger, jetzt legt der GKV-Spitzenverband nach – erste Klagen sind inzwischen am Landessozialgericht NRW gelandet, und es sieht ganz danach aus, als kämen noch mehr dazu. Der Hintergrund ist aus Sicht der Kassen ziemlich eindeutig – der Staat verpflichtet sie, für Bürgergeld-Beziehende die medizinische Versorgung zu stemmen. Klingt erstmal nachvollziehbar, wäre da nicht eben dieser Haken: Der Bund übernimmt laut den Kassen nicht annähernd alle anfallenden Kosten. Rund zwei Drittel bleiben den Angaben zufolge tatsächlich auf den Krankenkassen sitzen – das summiert sich jährlich auf etwa zehn Milliarden Euro. Die lagen dann bislang quasi als „Minusgeschäft“ auf den Schultern der Solidargemeinschaft.
Deshalb will der Verband, dass das Bundesverfassungsgericht über die Finanzierung entscheidet – ein starkes Signal, das die Schieflage aufzeigen soll. Die Klagen richten sich inhaltlich gegen die Entscheidungen des Bundesamts für Soziale Sicherung, in denen die Zuschüsse zur Versorgung für das Jahr 2026 festgelegt wurden. Unter dem Strich, so hält es der Verwaltungsrat der Krankenkassen fest, subventionieren die Beitragszahler nicht nur die gesundheitliche Betreuung von Bürgergeld-Empfängern – sie entlasten gleichzeitig mit Milliarden den Staat. Eine Konstellation, die laut GKV nicht nur unfair, sondern laut ihrer Verwaltungsratschefin Susanne Wagenmann auch „wirtschaftlich verfehlt“ ist. Die Hoffnung der Kassen: Ein Richterspruch könnte den Druck erhöhen und endlich eine realistischere Kostenerstattung durchsetzen.
Der Konflikt zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Bund bezüglich der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Bürgergeld-Empfänger spitzt sich zu: Die Kassen werfen dem Staat vor, den Großteil der entstehenden Kosten auf die Solidargemeinschaft abzuwälzen und damit jährlich Milliarden einzubehalten. Bereits eingereichte Klagen sollen klären, ob dieses Finanzierungsmodell noch rechtmäßig ist – Ziel ist eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, die als wegweisend für die künftige Aufteilung der Gesundheitskosten gelten könnte. Neue Berichte zeigen zudem, dass die Kritik sowohl in der Sozialpolitik als auch in gesundheitspolitischen Kreisen auf breite Resonanz stößt: Es wird diskutiert, ob das System der Beitragsfinanzierung an dieser zentralen Stelle grundlegend reformiert werden muss, um dauerhafte Schieflagen zu vermeiden.