Hans-Böckler-Stiftung: Kritik an EU Inc. und Warnung vor der Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten

Die Hans-Böckler-Stiftung sieht in der geplanten Einführung der EU Inc. durch die Europäische Kommission eine Gefahr für soziale Standards und Arbeitnehmerbeteiligung in Europa.

heute 11:33 Uhr | 3 mal gelesen

Es klingt auf den ersten Blick recht praktisch: Die geplante EU Inc.-Rechtsform soll Start-ups und rasch wachsenden Firmen in Europa ermöglichen, unkomplizierter grenzüberschreitend tätig zu werden. Doch Daniel Hay, der wissenschaftliche Leiter des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, sieht erhebliche Schattenseiten. Unabhängig davon, in welchem Land die Belegschaft sitzt und die eigentliche Arbeit passiert, könnten sich Unternehmen einfach dort ansiedeln, wo für sie das Arbeitsrecht am günstigsten ist – insbesondere, wenn es um Mitbestimmung geht. Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen registriert seine EU Inc. in Malta, weil dort das Unternehmensrecht keine paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte für große Firmen kennt. So etwas könne zu einer Art "Sozialdumping mit EU-Gütesiegel" führen, kritisiert Hay. Bedenklich sei zudem, findet die Stiftung, dass nicht nur junge Start-ups, sondern ausnahmslos alle Firmen – auch große – von der neuen Rechtsform Gebrauch machen dürften. Damit entstünde ein unnötiger Konkurrenzkampf um die niedrigsten Standards beim Arbeitnehmerrecht in Europa. Um das zu verhindern, müsste aus Sicht von Hay der Entwurf dringend nachgebessert werden: Die EU Inc. sollte nur für Start-ups und expansiv wachsende Unternehmen offenstehen, deren Hauptgeschäftstätigkeit auch tatsächlich an ihrem rechtlichen Sitz stattfindet. Außerdem sei eine Begrenzung beispielsweise auf Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden denkbar. Eine weitere Forderung: Die Einführung einer Missbrauchsklausel in der Verordnung. Größere Unternehmen könnten sonst systematisch die Mitbestimmung der Beschäftigten umgehen oder aushebeln, warnt die Stiftung. Auch der Bundesrat habe jüngst auf ähnliche Risiken hingewiesen, was die Dringlichkeit unterstreicht. Es ist also nicht allein eine Sorge der Gewerkschaften, sondern mittlerweile wohl breiter Konsens – zumindest in Deutschland.

Die Debatte um die geplante EU Inc. ist durchaus hitzig. Während die EU-Kommission betont, mit der neuen Rechtsform vor allem die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen zu stärken, warnen Gewerkschaften und politische Vertreter in mehreren Mitgliedstaaten vor einer Verwässerung bewährter Standards. Tatsächlich sehen viele Experten die Gefahr, dass Unternehmen gezielt in Länder mit schwachen Arbeitnehmerrechten ausweichen könnten – insbesondere, da Länder wie Malta oder Zypern traditionell einen liberaleren Umgang mit Unternehmensmitbestimmung kennen. Mehrere Medienberichte der letzten beiden Tage (siehe unten) zeigen einen deutlichen Anstieg der öffentlichen Kritik an der EU Inc., insbesondere in Deutschland. Im Fokus steht dabei die Sorge, dass nicht nur Start-ups, sondern auch große Unternehmen ihre rechtlichen Strukturen gezielt ‚optimieren‘, um Mitbestimmung und Schutzvorschriften zu umgehen. Viele Stimmen verlangen daher Nachbesserungen – von einer Beschränkung der Rechtsform auf kleinere Unternehmen bis hin zur Einführung wirksamer Missbrauchsklauseln im EU-Recht. Die Diskussion nimmt an Fahrt auf: Nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Teile der Politik und Experten für Arbeitsrecht sehen Handlungsbedarf.

Schlagwort aus diesem Artikel