Höcke strebt Revision der AfD-Ausschlussregeln an

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke plant auf dem Parteitag in Erfurt gemeinsam mit weiteren Delegierten, eine Neufassung der Unvereinbarkeitsliste der Partei durchzusetzen – laut Antragsbuch, das RTL und ntv vorliegt.

heute 11:21 Uhr | 2 mal gelesen

Bislang regelt die Unvereinbarkeitsliste, von welchen radikalen Vereinigungen AfD-Mitglieder besser die Finger lassen sollten. Jetzt steht zur Debatte, ob der Bundesvorstand innerhalb eines Jahres eine Überarbeitung dieser Liste in Angriff nehmen soll. Höcke und seine Verbündeten verfolgen dabei ein besonderes Ziel: Sie wollen eine eigens zugeschnittene Extremismusdefinition etablieren. Nach ihrem Vorschlag wären nur noch Gruppen ausgeschlossen, die gezielt an der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und an einer Diktatur arbeiten, dies mit aktiven, systematischen (und gewalttätigen) Mitteln. Diese Definition ist auffällig eng und unterscheidet sich deutlich von den Maßstäben des Verfassungsschutzes oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Statt wie sonst bereits die Gefahr für die freiheitliche Demokratie zu gewichten, geht es nach Höckes Linie fast ausschließlich um Gewalt und offene Umsturzpläne. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder meint dazu: Das sei praktisch keine praxisnahe oder verfassungskonforme Extremismusdefinition, sondern reduziere Extremismus auf offene Gewaltbereitschaft und Putschfantasien – und würde auf kaum eine reale Gruppierung binnen der politischen Landschaft zutreffen. Die AfD, so Schröder sinngemäß, wolle sich mit dieser Richtungsentscheidung künftig vieles ersparen, was sie bisher an interner Abgrenzungspflicht beschäftigte.

Björn Höcke und weitere AfD-Funktionäre fordern eine gravierende Änderung der parteiinternen Unvereinbarkeitsliste: Künftig sollen nur noch Organisationen ausgeschlossen werden, die explizit und gewaltsam auf die Errichtung einer Diktatur hinarbeiten. Diese angestrebte Neubewertung trifft auf deutliche Kritik von Politikwissenschaftlern, die darin eine deutliche Verwässerung beziehungsweise eine strategische Einschränkung des Extremismusbegriffs sehen. Zeitgleich wird darüber diskutiert, wie diese innerparteilichen Verschiebungen auf das öffentliche Bild der Partei und ihre rechtliche Position im Umgang mit Beobachtungen durch Sicherheitsbehörden wirken könnten. Aktuell berichten zahlreiche Medien über wachsende Spannungen innerhalb der AfD vor dem Parteitag in Erfurt, wo Richtungsentscheidungen wie die Überarbeitung der Unvereinbarkeitsliste die Rolle der Partei im politischen Spektrum neu definieren könnten. Fachleute und politische Beobachter warnen davor, dass eine solche Einschränkung der Extremismus-Definition die Abgrenzungsbereitschaft der Partei weiter schwächen könnte, mit möglichen Auswirkungen auf ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Parallel dazu wird in verschiedenen Leitmedien auch thematisiert, wie sich der innerparteiliche Kurswechsel auf die öffentliche Wahrnehmung und die Mobilisierung der politischen Basis der AfD auswirken könnte – erste Umfragen deuten bereits auf ein gesteigertes Interesse bzw. auf eine Polarisierung in der Wählerbasis hin.

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