Klingbeils Vorstoß: Ehegattensplitting neu gedacht

Lars Klingbeil von der SPD bringt frischen Wind in die Debatte um das Ehegattensplitting und plädiert für ein alternatives Steuermodell, das gerechter sein soll.

heute 14:33 Uhr | 3 mal gelesen

Mal ehrlich, das Ehegattensplitting ist so eine Sache – Jahrzehnte alt, teils angepasst, aber eben immer noch: alt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil ein neues Konzept aus dem Hut gezaubert. Nennt sich 'fiktives Realsplitting'. Klingt erstmal sperrig (Willkommen im deutschen Steuerrecht!). Nachgedacht wird dabei, dass Paare künftig einen festgelegten Freibetrag – aktuell sind das 13.805 Euro, wie bei Unterhaltsleistungen – zwischen sich hin- und herschieben können. Im Klartext: Wer weniger verdient, gibt einen Teil seines Freibetrags an den besserverdienenden Partner weiter. Damit werden Unterschiede bei stark abweichenden Einkommen nicht mehr so krass privilegiert wie bisher. Die riesigen Steuervorteile bei „Alleinverdiener-Ehen“? Die wären futsch oder zumindest stark gekappt. Partner mit ähnlichen Gehältern bleiben davon allerdings unberührt. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat mal durchgerechnet: Wenn ein Partner 100.000 Euro verdient und der andere nichts, entsteht durch den Reformvorschlag jährlich eine Einbuße von etwa 4.100 Euro (laut Bundesfinanzministerium), also doch ziemlich merklich. Bei gleicheren Einkommen relativiert sich das Ganze – da macht es nur knappe 300 Euro aus. Besonders: Die Reform soll nur für neu geschlossene Ehen greifen; Bestands-Ehen behalten das bisherige Splitting. Eine kleine Revolution gibt’s aber trotzdem: Unabhängig davon sollen die Steuerklassen III und V auslaufen, stattdessen wird das sogenannte Faktorverfahren in Klasse IV zur Pflicht – das macht die Steuerberechnung transparenter, manche sagen auch gerechter. Ob das Ding wirklich kommt und wie sich das auf Paare auswirkt? Noch gibt’s einige offene Fragen. Aber immerhin ist Bewegung drin.

Das von Lars Klingbeil vorgeschlagene Modell soll das Ehegattensplitting ablösen und durch ein System ersetzen, bei dem ein fest definierter Freibetrag von aktuell 13.805 Euro zwischen den Partnern verschoben werden kann. So sollen insbesondere extreme Steuervorteile bei sehr unterschiedlich verdienenden Paaren abgemildert werden. Laut aktuellen Medienberichten herrscht sowohl in der Politik als auch in Fachkreisen reger Diskurs um die Frage, ob das neue Modell tatsächlich mehr Gerechtigkeit bringt – gerade vor dem Hintergrund, dass bisher das traditionelle Ehegattensplitting als Anreiz diente, dass ein Partner möglichst wenig verdient. Die Bundesregierung plant, das System nur auf neue Eheschließungen anzuwenden, während bestehende Ehen weiterhin vom alten Splitting profitieren sollen. Darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Anpassungen, wie die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V, die für mehr Transparenz sorgen sollen. In aktuellen Diskussionen in Medien und Gesellschaft wird auch kritisch beleuchtet, ob und wie die Reform mittel- und langfristig Frauen stärker in das Erwerbsleben einbindet und klassische Rollenbilder aufweicht, da bisher vergleichsweise viele Frauen wegen des Splittings in Teilzeit oder Minijobs verharrten. Die öffentliche Debatte bleibt somit vielschichtig und wird aktuell sowohl von sozialpolitischer als auch von wirtschaftlicher Seite intensiv begleitet.

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