Obwohl die Zahl der verhängten Leistungskürzungen deutlich zugelegt hat, sind es unterm Strich weiterhin nur wenige, die sanktioniert werden. Im Jahr 2025 traf es etwa 0,9 Prozent derjenigen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen hätten, wohlgemerkt nach 0,7 Prozent im Vorjahr. Hauptgrund laut Statistik: Meldeversäumnis – sprich: Wer einen Termin auslässt, bekommt ziemlich sicher eine Kürzung. Satte 85,5 Prozent der Sanktionen (also fast 395.000 Fälle) sind darauf zurückzuführen. Etwas weiter abgeschlagen: Wer sich weigert, eine Arbeit, ein Ausbildungsplatz-Angebot oder eine Integrationsmaßnahme anzunehmen, gerät mit knapp 31.000 Fällen ins Visier. Es bleibt übrigens im Dunkeln, ob mancher mehrmals oder nur einmal das Jobcenter hat schmoren lassen – die Zahlen sehen das nicht vor.
Bewusstes "Wirtschaften" mit Einkommen oder Vermögen, wodurch der Leistungsanspruch absinkt, wurde rund 15.700 Ländern zum Verhängnis. Als Durchschnittswert verbleiben 66 Euro pro Kürzung, das entspricht rund 8,3 Prozent der monatlichen Hilfe. Ist der Grund nachvollziehbar, wie etwa Krankheit oder höhere Gewalt, drücken die Behörden auch mal ein Auge zu, in besonderen Härtefällen sowieso.
Das Regelwerk der Sanktionen ist gestaffelt. Die erste Pflichtverletzung? Minus zehn Prozent für einen Monat, die zweite bringt schon zwanzig Prozent Abzug für zwei Monate, und wer es hartnäckig darauf anlegt, schaut drei Monate bei dreißig Prozent weniger ins Portemonnaie. Besonders heftig wird’s, wenn nach vorheriger Kürzung dennoch eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird – hier kann der Regelsatz bis auf null Euro fallen.
Wer sich wieder kooperativ zeigt, kann immerhin hoffen, dass die Maßnahme aufgehoben wird. Diese Vorgaben gelten noch bis Juni 2026. Ab Juli 2026 weht mit der Umwandlung des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld wohl ein anderer Wind.
Kontakt zur Pressestelle wie gehabt in Nürnberg.
Die Jobcenter haben im Jahr 2025 nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit spürbar häufiger Leistungsminderungen verhängt – insgesamt deutlich über 460.000 Mal. Der mit Abstand größte Anteil dieser Kürzungen betrifft Meldeversäumnisse, sprich: Menschen, die zu wichtigen Terminen einfach nicht erscheinen. Trotz der Steigerung bleibt der Anteil der Betroffenen gemessen an allen Leistungsbeziehenden gering. Im Alltag führen diese Sanktionen oft zu großen Belastungen, besonders für Alleinerziehende und Menschen mit chronischen Krankheiten. Gleichzeitig kritisieren Sozialverbände, dass Sanktionen häufig nicht zur tatsächlichen Verbesserung der Eingliederung in Arbeit führen, sondern Betroffene eher weiter ausgrenzen. Im Kontext der laufenden Reformen – Stichwort Grundsicherungsgeld ab Mitte 2026 – ist daher mit weiteren Debatten zu rechnen. Laut aktuellen Berichten aus Medien und von Sozialverbänden wird die Sinnhaftigkeit von Sanktionen regelmäßig hinterfragt und Alternativen in der Sozialpolitik diskutiert.