Das Kabinett hat das Medizinregistergesetz verabschiedet, welches erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen und vergleichbare Standards für die Nutzung von Registerdaten in Deutschland vorsieht. Ziel ist es, die Qualität und Vergleichbarkeit medizinischer Register zu erhöhen, etwa indem eine zentrale Koordinierungsstelle und ein öffentlich einsehbares Verzeichnis aller Register geschaffen werden. Die Hoffnung: Registerdaten werden dadurch leichter für Forschung, Bewertung medizinischer Innovationen und Versorgung zugänglich – insbesondere auch für bislang unterrepräsentierte Gruppen. Datenschutz bleibt ein zentrales Anliegen. Laut aktuellen Presseberichten wird das Gesetz von Fachgesellschaften begrüßt, die sich eine bessere Einbindung offener Versorgungsdaten wünschen. Kritisch sehen manche Datenschützer das Vorhaben: Sie mahnen, dass die freiwillige Registerbeteiligung zum Missverständnis führen könnte, es gäbe ein Zugriffsrecht für forschungsfremde Institutionen oder Unternehmen. Auch wird diskutiert, wie die Schnittstelle zwischen Datenschutz und qualitativ hochwertiger „Datenzugänglichkeit“ nun praktisch ablaufen soll – ein Abwägen, das typisch deutsch anmutet und vermutlich einigen Folge-Debatten Raum gibt. Zusätzlich berichten mehrere Quellen von einer zunehmenden Nachfrage nach validen Registerdaten, etwa durch die Folgen der Corona-Pandemie und die Notwendigkeit, medizinische Innovationen zügiger zu bewerten.
11.03.26 11:58 Uhr